Kreisfreie Stadt in Berlin
Bauamt Berlin
Diese Übersicht zeigt, wie die Bauaufsicht im Gebiet von Kreisfreie Stadt Berlin organisiert ist und welche Städte und Gemeinden zum Zuständigkeitsbereich gehören.
- Einwohner3.782.202
- TypKreisfreie Stadt
- Kreisschlüssel11000
- Orte im Verzeichnis1
Welche Stelle entscheidet?
Kreisfreie Stadt Berlin ist kreisfreie stadt und damit selbst untere Bauaufsichtsbehörde. Bauanträge werden von der Stadtverwaltung entschieden.
Es gilt die Bauordnung für Berlin (BauO Bln). Berlin ist Einheitsgemeinde. Untere Bauaufsichtsbehörde ist das Bau- und Wohnungsaufsichtsamt des jeweiligen Bezirksamts, nicht eine zentrale Landesstelle.
Offizielle Quellen
Offizielle Quelle
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich
Aufgeführt sind erfasste Gemeinden ab 5.000 Einwohnern.
Bauvorgänge im Überblick
Bauantrag
Der förmliche Antrag, mit dem das Baugenehmigungsverfahren beim Bauamt eingeleitet wird.
Mehr erfahrenAbbruch und Abrissgenehmigung
Der Rückbau von Gebäuden ist je nach Land anzeige- oder genehmigungspflichtig.
Mehr erfahrenBauabnahme und Bauüberwachung
Kontrollen der Bauaufsicht während und nach dem Bau, etwa Rohbau- und Schlussabnahme.
Mehr erfahrenBauvoranfrage und Bauvorbescheid
Vorabklärung einzelner Fragen zur Zulässigkeit eines Vorhabens, bevor der volle Bauantrag gestellt wird.
Mehr erfahrenVerfahrensfreie Bauvorhaben
Vorhaben, die ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen, aber trotzdem dem Baurecht entsprechen müssen.
Mehr erfahrenNutzungsänderung
Die Änderung der Nutzung von Räumen oder Gebäuden, die oft auch ohne Umbau genehmigungspflichtig ist.
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