Bauamt Rheinland-Pfalz
Bauamt Weißenthurm
Ob Neubau, Anbau, Nutzungsänderung oder Abbruch: In Weißenthurm hängt jedes dieser Vorhaben an einer bestimmten Behörde und an der Landesbauordnung. Diese Übersicht ordnet die Zuständigkeit ein.
Kurze Antwort
Weißenthurm gehört zu Landkreis Mayen-Koblenz. Dort liegt üblicherweise die Zuständigkeit für Baugenehmigungen, sofern die Stadt keine eigene Baurechtszuständigkeit hat.
- Einwohner9.306
- Statuskreisangehörig
- KreisMayen-Koblenz
- BundeslandRheinland-Pfalz
Welche Stelle entscheidet?
Zuständig für Weißenthurm ist in der Regel der Landkreis Mayen-Koblenz. Weil in Rheinland-Pfalz zwischen Gemeinde und Kreis häufig eine Amts- oder Verbandsebene liegt, ist die erste Anlaufstelle vor Ort nicht automatisch die entscheidende Behörde.
Weißenthurm zählt rund 9.306 Einwohner. Wer hier einen Bauantrag stellt, sollte sich die Abgabe bestätigen lassen, weil der Vorgang anschließend weitergeleitet wird. Mit rund 218.210 Einwohnern im gesamten Kreisgebiet ist die Bauverwaltung entsprechend dimensioniert.
Für Weißenthurm gilt das Bauordnungsrecht von Rheinland-Pfalz, festgelegt in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO). Die Genehmigung erteilen Landkreise, kreisfreie und große kreisangehörige Städte. In Rheinland-Pfalz sind die Kreisverwaltungen, die kreisfreien und die großen kreisangehörigen Städte untere Bauaufsichtsbehörde. Verbandsgemeinden nehmen Anträge oft entgegen.
Verbindliche Auskunft
Offizielle Quelle
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Kurz eingeordnet
Für Bauantrag und Schriftverkehr sind diese Angaben zu Weißenthurm nützlich:
- Postleitzahl56575
- Vorwahl02637
- Kfz-KennzeichenMYK
Bauvorgänge im Überblick
Für jeden Vorgang gelten eigene Regeln zu Unterlagen und Verfahren. Die verlinkten Seiten fassen sie zusammen.
Bauabnahme und Bauüberwachung
Kontrollen der Bauaufsicht während und nach dem Bau, etwa Rohbau- und Schlussabnahme.
Mehr erfahrenBauantrag
Der förmliche Antrag, mit dem das Baugenehmigungsverfahren beim Bauamt eingeleitet wird.
Mehr erfahrenBauvoranfrage und Bauvorbescheid
Vorabklärung einzelner Fragen zur Zulässigkeit eines Vorhabens, bevor der volle Bauantrag gestellt wird.
Mehr erfahrenNutzungsänderung
Die Änderung der Nutzung von Räumen oder Gebäuden, die oft auch ohne Umbau genehmigungspflichtig ist.
Mehr erfahrenVerfahrensfreie Bauvorhaben
Vorhaben, die ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen, aber trotzdem dem Baurecht entsprechen müssen.
Mehr erfahrenAbbruch und Abrissgenehmigung
Der Rückbau von Gebäuden ist je nach Land anzeige- oder genehmigungspflichtig.
Mehr erfahrenSo läuft der Bauantrag
Wer aus Weißenthurm einen Bauantrag stellt, sollte die Abgabe belegen können und auf Vollständigkeit achten. Jede Nachforderung durch die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreis Mayen-Koblenz verlängert das Verfahren.
Ob sich ein Vorhaben einfügt, entscheidet im unbeplanten Innenbereich die nähere Umgebung. Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans zählen dessen Festsetzungen.
Was genehmigt werden muss
| Vorhaben | Genehmigung | Hinweis |
|---|---|---|
| Neubau eines Wohnhauses | in der Regel genehmigungspflichtig | Bauantrag über eine bauvorlageberechtigte Person |
| Anbau oder Aufstockung | meist genehmigungspflichtig | abhängig von Größe und Nutzung |
| Gartenhaus oder Geräteschuppen | oft verfahrensfrei bis zu einer bestimmten Größe | Grenze je Landesbauordnung unterschiedlich |
| Carport oder Garage | teils verfahrensfrei, teils genehmigungspflichtig | abhängig von Fläche und Grenzabstand |
| Terrassenüberdachung | häufig verfahrensfrei in Grenzen | Tiefe und Fläche entscheiden |
| Nutzungsänderung von Räumen | in der Regel genehmigungspflichtig | auch ohne bauliche Änderung möglich |
| Abbruch eines Gebäudes | je nach Land Anzeige oder Genehmigung | Kenntnisgabe oder Abbruchgenehmigung |
| Wintergarten | meist genehmigungspflichtig | Ausnahmen bei kleinen unbeheizten Bauten |
Ob Anzeige, Kenntnisgabe oder Genehmigung: Der konkrete Verfahrensweg unterscheidet sich je Bundesland. Diese Übersicht ersetzt keine Einzelfallauskunft.
Nachbarorte
Was oft gefragt wird
Brauche ich für mein Vorhaben überhaupt eine Genehmigung?
Das hängt vom Vorhaben ab. Neubauten sind in der Regel genehmigungspflichtig, kleine Gartenhäuser oft verfahrensfrei. Was verfahrensfrei ist, legt der Katalog der Landesbauordnung fest; im Zweifel gibt das Bauamt Auskunft.
Ist ein Gartenhaus in Weißenthurm genehmigungsfrei?
Kleine Gartenhäuser sind oft verfahrensfrei, aber nur bis zu einer landesabhängigen Größe und nur, wenn Abstandsflächen und Bebauungsplan eingehalten werden. Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei.
Wo stelle ich in Weißenthurm einen Bauantrag?
Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreis Mayen-Koblenz. In vielen Ländern wird der Antrag zunächst bei der Standortgemeinde eingereicht, die ihn mit ihrem Einvernehmen weiterleitet. In kreisfreien Städten geht er direkt an das Bauamt.
Was kostet eine Baugenehmigung?
Die Gebühr richtet sich in der Regel nach den Baukosten und liegt in der Größenordnung eines kleinen Prozentanteils der Bausumme. Die genaue Berechnung regelt die Gebührenordnung des Landes.
Was ist ein Schwarzbau?
Eine ohne erforderliche Genehmigung errichtete oder genehmigungswidrige bauliche Anlage. Ist sie materiell zulässig, kann sie nachträglich genehmigt werden; andernfalls drohen Nutzungsuntersagung und Rückbau.