Bauamt Saarland
Bauamt Wallerfangen
Für Wallerfangen beschreibt diese Seite den Weg vom Vorhaben zur Genehmigung: welche Stelle entscheidet, welche Bauvorgänge es gibt und wo verbindliche Auskünfte zu bekommen sind.
Kurze Antwort
Zuständig für Wallerfangen ist meist die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreis Saarlouis. Der Bauantrag läuft oft über die Standortgemeinde.
- Einwohner9.322
- Statuskreisangehörig
- KreisSaarlouis
- BundeslandSaarland
Wer ist zuständig?
Der Landkreis Saarlouis ist in der Regel untere Bauaufsichtsbehörde für Wallerfangen. Bauanträge werden dort bearbeitet und beschieden, sofern die Gemeinde nicht selbst Baurechtsbehörde ist.
In Wallerfangen leben ungefähr 9.322 Menschen. Für den Bauantrag bedeutet das in der Regel: erste Auskunft vor Ort, Entscheidung auf Kreisebene. Der zuständige Kreis zählt rund 196.611 Einwohner, was die Größe der dortigen Bauaufsicht erklärt.
In Saarland gilt die Landesbauordnung Saarland (LBO). Untere Bauaufsichtsbehörde sind Landkreise, der Regionalverband Saarbrücken und die Landeshauptstadt. Für Bauwillige in Wallerfangen heißt das: Der Bauantrag richtet sich nach dieser Landesbauordnung. Im Saarland sind die Landkreise, der Regionalverband Saarbrücken und die Landeshauptstadt Saarbrücken untere Bauaufsichtsbehörde.
Offizielle Quellen
Offizielle Quelle
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Kurz eingeordnet
Ein paar Eckdaten, die bei Formularen und Rückfragen gebraucht werden:
- Vorwahl06831, 06837
- Kfz-KennzeichenSLS
Was das Bauamt bearbeitet
Für jeden Vorgang gelten eigene Regeln zu Unterlagen und Verfahren. Die verlinkten Seiten fassen sie zusammen.
Verfahrensfreie Bauvorhaben
Vorhaben, die ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen, aber trotzdem dem Baurecht entsprechen müssen.
Mehr erfahrenBaugenehmigung
Die behördliche Erlaubnis, ein Bauvorhaben auszuführen, erteilt von der unteren Bauaufsichtsbehörde.
Mehr erfahrenBauantrag
Der förmliche Antrag, mit dem das Baugenehmigungsverfahren beim Bauamt eingeleitet wird.
Mehr erfahrenNutzungsänderung
Die Änderung der Nutzung von Räumen oder Gebäuden, die oft auch ohne Umbau genehmigungspflichtig ist.
Mehr erfahrenBauabnahme und Bauüberwachung
Kontrollen der Bauaufsicht während und nach dem Bau, etwa Rohbau- und Schlussabnahme.
Mehr erfahrenBauvoranfrage und Bauvorbescheid
Vorabklärung einzelner Fragen zur Zulässigkeit eines Vorhabens, bevor der volle Bauantrag gestellt wird.
Mehr erfahrenDer Weg zur Genehmigung
In vielen Ländern läuft der Bauantrag zunächst über die Standortgemeinde, die ihr Einvernehmen erklärt und an die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreis Saarlouis weiterleitet. In kreisfreien Städten geht er direkt dorthin.
Eine Baugenehmigung sagt nichts über privatrechtliche Fragen. Grenzabstände nach Nachbarrecht, Wegerechte oder Vereinbarungen mit Nachbarn sind gesondert zu klären.
Vorhaben und Genehmigungspflicht
| Vorhaben | Genehmigung | Hinweis |
|---|---|---|
| Neubau eines Wohnhauses | in der Regel genehmigungspflichtig | Bauantrag über eine bauvorlageberechtigte Person |
| Anbau oder Aufstockung | meist genehmigungspflichtig | abhängig von Größe und Nutzung |
| Gartenhaus oder Geräteschuppen | oft verfahrensfrei bis zu einer bestimmten Größe | Grenze je Landesbauordnung unterschiedlich |
| Carport oder Garage | teils verfahrensfrei, teils genehmigungspflichtig | abhängig von Fläche und Grenzabstand |
| Terrassenüberdachung | häufig verfahrensfrei in Grenzen | Tiefe und Fläche entscheiden |
| Nutzungsänderung von Räumen | in der Regel genehmigungspflichtig | auch ohne bauliche Änderung möglich |
| Abbruch eines Gebäudes | je nach Land Anzeige oder Genehmigung | Kenntnisgabe oder Abbruchgenehmigung |
| Wintergarten | meist genehmigungspflichtig | Ausnahmen bei kleinen unbeheizten Bauten |
Die Tabelle zeigt typische Fälle. Schon geringe Überschreitungen von Maßen können die Genehmigungspflicht auslösen. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.
Nachbarorte
Fragen und Antworten
Welche Landesbauordnung gilt in Wallerfangen?
Für Wallerfangen gilt die Landesbauordnung Saarland (LBO). Sie regelt das Genehmigungsverfahren, die verfahrensfreien Vorhaben und die materiellen Anforderungen an das Bauen.
Was passiert, wenn mein Bauantrag abgelehnt wird?
Gegen den Bescheid ist meist innerhalb eines Monats Widerspruch möglich; die Rechtsbehelfsbelehrung sagt, wie. Oft ist die Anpassung der Planung der schnellere Weg als der Streit.
Wie lange dauert die Baugenehmigung?
Eine bundesweit einheitliche Frist gibt es nicht. Die Dauer hängt von Verfahren, Vorhaben und Vollständigkeit der Unterlagen ab. Vollständige Vorlagen und eine vorherige Bauvoranfrage verkürzen den Weg.
Brauche ich für eine Nutzungsänderung eine Genehmigung?
Häufig ja, selbst ohne Umbau. Die Genehmigungspflicht knüpft an die geänderte Nutzung an, weil dafür andere Anforderungen gelten können, etwa an Brandschutz und Stellplätze.
Wo stelle ich in Wallerfangen einen Bauantrag?
Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreis Saarlouis. In vielen Ländern wird der Antrag zunächst bei der Standortgemeinde eingereicht, die ihn mit ihrem Einvernehmen weiterleitet. In kreisfreien Städten geht er direkt an das Bauamt.