Bauamt Baden-Württemberg
Bauamt Waiblingen
Wer in Waiblingen bauen, anbauen oder umnutzen will, steht früher oder später vor derselben Frage: Welches Bauamt ist zuständig und was muss genehmigt werden? Diese Seite ordnet die Zuständigkeit, erklärt die wichtigsten Bauvorgänge und verweist für verbindliche Auskünfte auf die offizielle Stelle.
Kurze Antwort
Zuständig für Waiblingen ist meist die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreis Rems-Murr-Kreis. Der Bauantrag läuft oft über die Standortgemeinde.
- Einwohner55.917
- Statuskreisangehörig
- KreisLandkreis Rems-Murr-Kreis
- BundeslandBaden-Württemberg
Zuständigkeit auf einen Blick
Für Bauanträge in Waiblingen ist häufig nicht die Stadtverwaltung selbst, sondern der Landkreis Rems-Murr-Kreis zuständig. Die Kreisverwaltung führt das Baurechtsamt oder Amt für Baurecht. Größere Städte können abweichend selbst zuständig sein.
Mit rund 55.917 Einwohnern ist Waiblingen eine Mittelstadt. Beratung und Antragsannahme liegen oft vor Ort, die eigentliche Entscheidung kann je nach Landesrecht dennoch beim Kreis fallen. Der zuständige Kreis zählt rund 419.456 Einwohner, was die Größe der dortigen Bauaufsicht erklärt.
Für Waiblingen gilt das Bauordnungsrecht von Baden-Württemberg, festgelegt in der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO). Die Genehmigung erteilen Land- und Stadtkreise sowie große Kreisstädte und weitere Gemeinden mit eigener Baurechtszuständigkeit. In Baden-Württemberg sind neben den Stadt- und Landkreisen auch die Großen Kreisstädte und weitere Gemeinden untere Baurechtsbehörde. Welche Stelle konkret entscheidet, hängt am Status der Gemeinde.
Offizielle Quellen
Offizielle Quelle
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Kurz eingeordnet
Ein paar Eckdaten, die bei Formularen und Rückfragen gebraucht werden:
- Postleitzahl71332, 71334, 71336
- Vorwahl07146, 07151
- Kfz-KennzeichenWN
Die wichtigsten Bauvorgänge
Für jeden Vorgang gelten eigene Regeln zu Unterlagen und Verfahren. Die verlinkten Seiten fassen sie zusammen.
Bauabnahme und Bauüberwachung
Kontrollen der Bauaufsicht während und nach dem Bau, etwa Rohbau- und Schlussabnahme.
Mehr erfahrenAbbruch und Abrissgenehmigung
Der Rückbau von Gebäuden ist je nach Land anzeige- oder genehmigungspflichtig.
Mehr erfahrenNutzungsänderung
Die Änderung der Nutzung von Räumen oder Gebäuden, die oft auch ohne Umbau genehmigungspflichtig ist.
Mehr erfahrenBauvoranfrage und Bauvorbescheid
Vorabklärung einzelner Fragen zur Zulässigkeit eines Vorhabens, bevor der volle Bauantrag gestellt wird.
Mehr erfahrenBauantrag
Der förmliche Antrag, mit dem das Baugenehmigungsverfahren beim Bauamt eingeleitet wird.
Mehr erfahrenBaugenehmigung
Die behördliche Erlaubnis, ein Bauvorhaben auszuführen, erteilt von der unteren Bauaufsichtsbehörde.
Mehr erfahrenAntragstellung Schritt für Schritt
Für Bauwillige in Waiblingen gilt der übliche Ablauf: Vorlagen erstellen lassen, einreichen, prüfen lassen, Bescheid abwarten, bei Bedarf innerhalb eines Monats widersprechen.
Das Planungsrecht des Baugesetzbuchs und das Bauordnungsrecht des Landes greifen ineinander. Ein Vorhaben muss beiden entsprechen, dem städtebaulichen Rahmen und den Anforderungen an die einzelne Anlage.
Vorhaben und Genehmigungspflicht
| Vorhaben | Genehmigung | Hinweis |
|---|---|---|
| Neubau eines Wohnhauses | in der Regel genehmigungspflichtig | Bauantrag über eine bauvorlageberechtigte Person |
| Anbau oder Aufstockung | meist genehmigungspflichtig | abhängig von Größe und Nutzung |
| Gartenhaus oder Geräteschuppen | oft verfahrensfrei bis zu einer bestimmten Größe | Grenze je Landesbauordnung unterschiedlich |
| Carport oder Garage | teils verfahrensfrei, teils genehmigungspflichtig | abhängig von Fläche und Grenzabstand |
| Terrassenüberdachung | häufig verfahrensfrei in Grenzen | Tiefe und Fläche entscheiden |
| Nutzungsänderung von Räumen | in der Regel genehmigungspflichtig | auch ohne bauliche Änderung möglich |
| Abbruch eines Gebäudes | je nach Land Anzeige oder Genehmigung | Kenntnisgabe oder Abbruchgenehmigung |
| Wintergarten | meist genehmigungspflichtig | Ausnahmen bei kleinen unbeheizten Bauten |
Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei: Auch dann sind Abstandsflächen, Bebauungsplan und Satzungen einzuhalten. Im Zweifel gibt das Bauamt Auskunft.
Nachbarorte
Was oft gefragt wird
Welche Landesbauordnung gilt in Waiblingen?
Für Waiblingen gilt die Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO). Sie regelt das Genehmigungsverfahren, die verfahrensfreien Vorhaben und die materiellen Anforderungen an das Bauen.
Ist ein Gartenhaus in Waiblingen genehmigungsfrei?
Kleine Gartenhäuser sind oft verfahrensfrei, aber nur bis zu einer landesabhängigen Größe und nur, wenn Abstandsflächen und Bebauungsplan eingehalten werden. Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei.
Wie lange dauert die Baugenehmigung?
Eine bundesweit einheitliche Frist gibt es nicht. Die Dauer hängt von Verfahren, Vorhaben und Vollständigkeit der Unterlagen ab. Vollständige Vorlagen und eine vorherige Bauvoranfrage verkürzen den Weg.
Was ist eine Bauvoranfrage und wann lohnt sie sich?
Mit der Bauvoranfrage lässt sich vorab verbindlich klären, ob ein Grundstück bebaubar ist. Der Bauvorbescheid bindet die Behörde für eine bestimmte Zeit. Bei unklarer Grundstückslage lohnt sie sich fast immer.
Muss der Bauantrag von einem Architekten kommen?
Für genehmigungspflichtige Gebäude ist in aller Regel eine bauvorlageberechtigte Person nötig, meist eine Architektin oder ein Bauingenieur. Für kleinere Vorhaben lassen einige Länder erweiterte Kreise zu.