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Bauamt Baden-Württemberg

Bauamt Tübingen

Für Tübingen beschreibt diese Seite den Weg vom Vorhaben zur Genehmigung: welche Stelle entscheidet, welche Bauvorgänge es gibt und wo verbindliche Auskünfte zu bekommen sind.

Kurze Antwort

Für Bauanträge in Tübingen ist in der Regel Landkreis Tübingen zuständig. Die Stadt ist kreisangehörig; größere Städte können abweichend selbst Baurechtsbehörde sein.

  • Einwohner93.615
  • Statuskreisangehörig
  • KreisTübingen
  • BundeslandBaden-Württemberg

Welche Stelle entscheidet?

Der Landkreis Tübingen ist in der Regel untere Bauaufsichtsbehörde für Tübingen. Bauanträge werden dort bearbeitet und beschieden, sofern die Gemeinde nicht selbst Baurechtsbehörde ist.

Tübingen hat etwa 93.615 Einwohner. Die Verwaltung ist gut greifbar, was den Vorteil hat, dass sich Zuständigkeiten in einem Gespräch klären lassen. Insgesamt leben im Landkreis Tübingen etwa 227.331 Menschen.

Das Baurecht in Baden-Württemberg regelt die Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO). Örtlich zuständig sind Land- und Stadtkreise sowie große Kreisstädte und weitere Gemeinden mit eigener Baurechtszuständigkeit. Diese Aufgabenteilung entscheidet, wohin ein Bauantrag aus Tübingen am Ende geht. In Baden-Württemberg sind neben den Stadt- und Landkreisen auch die Großen Kreisstädte und weitere Gemeinden untere Baurechtsbehörde. Welche Stelle konkret entscheidet, hängt am Status der Gemeinde.

Verbindliche Auskunft

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Kurz eingeordnet

Wer Formulare ausfüllt, braucht meist diese Angaben:

  • Postleitzahl72070, 72072, 72074, 72076
  • Vorwahl07071
  • Kfz-Kennzeichen

Was das Bauamt bearbeitet

Je nach Vorhaben kommen unterschiedliche Verfahren in Betracht. Ein Überblick über die relevanten Bauvorgänge:

Der Weg zur Genehmigung

Vor dem vollen Antrag lohnt oft eine Bauvoranfrage bei die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreis Tübingen. Sie klärt die grundsätzliche Zulässigkeit und senkt das Risiko einer teuren Fehlplanung.

Das Planungsrecht des Baugesetzbuchs und das Bauordnungsrecht des Landes greifen ineinander. Ein Vorhaben muss beiden entsprechen, dem städtebaulichen Rahmen und den Anforderungen an die einzelne Anlage.

Was genehmigt werden muss

Orientierung: Ist das Vorhaben in der Regel genehmigungspflichtig?
VorhabenGenehmigungHinweis
Neubau eines Wohnhausesin der Regel genehmigungspflichtigBauantrag über eine bauvorlageberechtigte Person
Anbau oder Aufstockungmeist genehmigungspflichtigabhängig von Größe und Nutzung
Gartenhaus oder Geräteschuppenoft verfahrensfrei bis zu einer bestimmten GrößeGrenze je Landesbauordnung unterschiedlich
Carport oder Garageteils verfahrensfrei, teils genehmigungspflichtigabhängig von Fläche und Grenzabstand
Terrassenüberdachunghäufig verfahrensfrei in GrenzenTiefe und Fläche entscheiden
Nutzungsänderung von Räumenin der Regel genehmigungspflichtigauch ohne bauliche Änderung möglich
Abbruch eines Gebäudesje nach Land Anzeige oder GenehmigungKenntnisgabe oder Abbruchgenehmigung
Wintergartenmeist genehmigungspflichtigAusnahmen bei kleinen unbeheizten Bauten

Ob Anzeige, Kenntnisgabe oder Genehmigung: Der konkrete Verfahrensweg unterscheidet sich je Bundesland. Diese Übersicht ersetzt keine Einzelfallauskunft.

Nachbarorte

Fragen und Antworten

Was kostet eine Baugenehmigung?

Die Gebühr richtet sich in der Regel nach den Baukosten und liegt in der Größenordnung eines kleinen Prozentanteils der Bausumme. Die genaue Berechnung regelt die Gebührenordnung des Landes.

Kann ich den Bauantrag digital stellen?

Immer mehr Länder bieten den digitalen Bauantrag über eigene Portale an. Ob das vor Ort möglich ist, steht auf dem Portal der zuständigen Behörde.

Wo finde ich den Bebauungsplan für mein Grundstück?

Bebauungspläne führt die Standortgemeinde. Viele Kommunen stellen sie online im Geoportal bereit. Der Plan zeigt, was auf dem Grundstück zulässig ist.

Was ist eine Bauvoranfrage und wann lohnt sie sich?

Mit der Bauvoranfrage lässt sich vorab verbindlich klären, ob ein Grundstück bebaubar ist. Der Bauvorbescheid bindet die Behörde für eine bestimmte Zeit. Bei unklarer Grundstückslage lohnt sie sich fast immer.

Wo stelle ich in Tübingen einen Bauantrag?

Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreis Tübingen. In vielen Ländern wird der Antrag zunächst bei der Standortgemeinde eingereicht, die ihn mit ihrem Einvernehmen weiterleitet. In kreisfreien Städten geht er direkt an das Bauamt.