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Bauamt Baden-Württemberg

Bauamt Spaichingen

Ob Neubau, Anbau, Nutzungsänderung oder Abbruch: In Spaichingen hängt jedes dieser Vorhaben an einer bestimmten Behörde und an der Landesbauordnung. Diese Übersicht ordnet die Zuständigkeit ein.

Kurze Antwort

Spaichingen gehört zu Landkreis Tuttlingen. Dort liegt üblicherweise die Zuständigkeit für Baugenehmigungen, sofern die Stadt keine eigene Baurechtszuständigkeit hat.

  • Einwohner13.795
  • Statuskreisangehörig
  • KreisTuttlingen
  • BundeslandBaden-Württemberg

Wer ist zuständig?

Spaichingen gehört zum Landkreis Tuttlingen. Damit liegt die Bauaufsicht meist auf Kreisebene, auch wenn die Stadt eigene Beratungs- und Annahmeangebote unterhält.

Mit etwa 13.795 Einwohnern ist Spaichingen eine Kleinstadt. Der Weg zur zuständigen Bauaufsicht ist deshalb nicht immer der kürzeste Weg zum Rathaus. Der Landkreis Tuttlingen umfasst insgesamt rund 140.152 Einwohner.

Landesrechtlich gilt in Baden-Württemberg die Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO). Zuständig für die Genehmigung sind Land- und Stadtkreise sowie große Kreisstädte und weitere Gemeinden mit eigener Baurechtszuständigkeit. Das prägt auch die Bearbeitung von Anträgen aus Spaichingen. In Baden-Württemberg sind neben den Stadt- und Landkreisen auch die Großen Kreisstädte und weitere Gemeinden untere Baurechtsbehörde. Welche Stelle konkret entscheidet, hängt am Status der Gemeinde.

Offizielle Quellen

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Was das konkret bedeutet

Wer Formulare ausfüllt, braucht meist diese Angaben:

  • Postleitzahl78549
  • Vorwahl07424
  • Kfz-KennzeichenTUT

Die wichtigsten Bauvorgänge

Das Baurecht kennt mehrere typische Vorgänge mit eigenen Voraussetzungen. Diese Übersichten führen in die einzelnen ein.

Der Weg zur Genehmigung

Für Bauwillige in Spaichingen gilt der übliche Ablauf: Vorlagen erstellen lassen, einreichen, prüfen lassen, Bescheid abwarten, bei Bedarf innerhalb eines Monats widersprechen.

Die Baugenehmigung schützt auf ihre Geltungsdauer. Wird nicht rechtzeitig begonnen, erlischt sie, und das Vorhaben muss neu beantragt werden.

Was genehmigt werden muss

Orientierung: Ist das Vorhaben in der Regel genehmigungspflichtig?
VorhabenGenehmigungHinweis
Neubau eines Wohnhausesin der Regel genehmigungspflichtigBauantrag über eine bauvorlageberechtigte Person
Anbau oder Aufstockungmeist genehmigungspflichtigabhängig von Größe und Nutzung
Gartenhaus oder Geräteschuppenoft verfahrensfrei bis zu einer bestimmten GrößeGrenze je Landesbauordnung unterschiedlich
Carport oder Garageteils verfahrensfrei, teils genehmigungspflichtigabhängig von Fläche und Grenzabstand
Terrassenüberdachunghäufig verfahrensfrei in GrenzenTiefe und Fläche entscheiden
Nutzungsänderung von Räumenin der Regel genehmigungspflichtigauch ohne bauliche Änderung möglich
Abbruch eines Gebäudesje nach Land Anzeige oder GenehmigungKenntnisgabe oder Abbruchgenehmigung
Wintergartenmeist genehmigungspflichtigAusnahmen bei kleinen unbeheizten Bauten

Die Einordnung dient nur der Orientierung. Die genauen Grenzen, etwa Größe und Grenzabstand, legt der Verfahrensfreiheitskatalog des Landes fest.

Nachbarorte

Häufige Fragen

Was ist eine Bauvoranfrage und wann lohnt sie sich?

Mit der Bauvoranfrage lässt sich vorab verbindlich klären, ob ein Grundstück bebaubar ist. Der Bauvorbescheid bindet die Behörde für eine bestimmte Zeit. Bei unklarer Grundstückslage lohnt sie sich fast immer.

Muss der Bauantrag von einem Architekten kommen?

Für genehmigungspflichtige Gebäude ist in aller Regel eine bauvorlageberechtigte Person nötig, meist eine Architektin oder ein Bauingenieur. Für kleinere Vorhaben lassen einige Länder erweiterte Kreise zu.

Was kostet eine Baugenehmigung?

Die Gebühr richtet sich in der Regel nach den Baukosten und liegt in der Größenordnung eines kleinen Prozentanteils der Bausumme. Die genaue Berechnung regelt die Gebührenordnung des Landes.

Was ist ein Schwarzbau?

Eine ohne erforderliche Genehmigung errichtete oder genehmigungswidrige bauliche Anlage. Ist sie materiell zulässig, kann sie nachträglich genehmigt werden; andernfalls drohen Nutzungsuntersagung und Rückbau.

Wo stelle ich in Spaichingen einen Bauantrag?

Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreis Tuttlingen. In vielen Ländern wird der Antrag zunächst bei der Standortgemeinde eingereicht, die ihn mit ihrem Einvernehmen weiterleitet. In kreisfreien Städten geht er direkt an das Bauamt.