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Bauamt Rheinland-Pfalz

Bauamt Schifferstadt

Hinter dem Wort Bauamt steckt keine bundeseinheitliche Behörde, sondern die untere Bauaufsichtsbehörde des Landes- und Kommunalrechts. Diese Seite erklärt, wie sie für Schifferstadt zuständig ist und welche Vorhaben welchen Weg nehmen.

Kurze Antwort

Bauanträge aus Schifferstadt bearbeitet in der Regel Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis als untere Bauaufsichtsbehörde.

  • Einwohner20.682
  • Statuskreisangehörig
  • KreisLandkreis Rhein-Pfalz-Kreis
  • BundeslandRheinland-Pfalz

Wer ist zuständig?

Schifferstadt gehört zum Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis. Dessen Bauaufsicht ist für Bauanträge zuständig, sofern die Gemeinde keine eigene Baurechtszuständigkeit hat. Die örtliche Verwaltung kann Anträge entgegennehmen; entschieden wird auf Kreisebene.

Rund 20.682 Einwohner zählt Schifferstadt. Städte dieser Größe verweisen für die Genehmigung regelmäßig an die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde, sofern sie nicht selbst Baurechtsbehörde sind. Der Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis umfasst insgesamt rund 155.882 Einwohner.

Landesrechtlich gilt in Rheinland-Pfalz die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO). Zuständig für die Genehmigung sind Landkreise, kreisfreie und große kreisangehörige Städte. Das prägt auch die Bearbeitung von Anträgen aus Schifferstadt. In Rheinland-Pfalz sind die Kreisverwaltungen, die kreisfreien und die großen kreisangehörigen Städte untere Bauaufsichtsbehörde. Verbandsgemeinden nehmen Anträge oft entgegen.

Offizielle Quellen

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Einordnung

Wer Formulare ausfüllt, braucht meist diese Angaben:

  • Postleitzahl67105
  • Vorwahl06235
  • Kfz-KennzeichenRP

Die wichtigsten Bauvorgänge

Für jeden Vorgang gelten eigene Regeln zu Unterlagen und Verfahren. Die verlinkten Seiten fassen sie zusammen.

So läuft der Bauantrag

Bevor der Antrag bei die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis landet, hilft ein Termin bei der Bauberatung. Sie kennt die örtliche Praxis und sortiert die Unterlagen vor.

Eine Baugenehmigung sagt nichts über privatrechtliche Fragen. Grenzabstände nach Nachbarrecht, Wegerechte oder Vereinbarungen mit Nachbarn sind gesondert zu klären.

Vorhaben und Genehmigungspflicht

Orientierung: Ist das Vorhaben in der Regel genehmigungspflichtig?
VorhabenGenehmigungHinweis
Neubau eines Wohnhausesin der Regel genehmigungspflichtigBauantrag über eine bauvorlageberechtigte Person
Anbau oder Aufstockungmeist genehmigungspflichtigabhängig von Größe und Nutzung
Gartenhaus oder Geräteschuppenoft verfahrensfrei bis zu einer bestimmten GrößeGrenze je Landesbauordnung unterschiedlich
Carport oder Garageteils verfahrensfrei, teils genehmigungspflichtigabhängig von Fläche und Grenzabstand
Terrassenüberdachunghäufig verfahrensfrei in GrenzenTiefe und Fläche entscheiden
Nutzungsänderung von Räumenin der Regel genehmigungspflichtigauch ohne bauliche Änderung möglich
Abbruch eines Gebäudesje nach Land Anzeige oder GenehmigungKenntnisgabe oder Abbruchgenehmigung
Wintergartenmeist genehmigungspflichtigAusnahmen bei kleinen unbeheizten Bauten

Die Tabelle zeigt typische Fälle. Schon geringe Überschreitungen von Maßen können die Genehmigungspflicht auslösen. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.

Nachbarorte

Fragen und Antworten

Wo stelle ich in Schifferstadt einen Bauantrag?

Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis. In vielen Ländern wird der Antrag zunächst bei der Standortgemeinde eingereicht, die ihn mit ihrem Einvernehmen weiterleitet. In kreisfreien Städten geht er direkt an das Bauamt.

Was bedeutet gemeindliches Einvernehmen?

Bei Vorhaben, über die der Kreis entscheidet, muss die Standortgemeinde nach dem Baugesetzbuch zustimmen. Ohne dieses Einvernehmen darf die Genehmigung meist nicht erteilt werden.

Was ist eine Bauvoranfrage und wann lohnt sie sich?

Mit der Bauvoranfrage lässt sich vorab verbindlich klären, ob ein Grundstück bebaubar ist. Der Bauvorbescheid bindet die Behörde für eine bestimmte Zeit. Bei unklarer Grundstückslage lohnt sie sich fast immer.

Was passiert, wenn mein Bauantrag abgelehnt wird?

Gegen den Bescheid ist meist innerhalb eines Monats Widerspruch möglich; die Rechtsbehelfsbelehrung sagt, wie. Oft ist die Anpassung der Planung der schnellere Weg als der Streit.

Was ist ein Schwarzbau?

Eine ohne erforderliche Genehmigung errichtete oder genehmigungswidrige bauliche Anlage. Ist sie materiell zulässig, kann sie nachträglich genehmigt werden; andernfalls drohen Nutzungsuntersagung und Rückbau.