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Bauamt Rheinland-Pfalz

Bauamt Römerberg

Diese Seite bündelt, was für Römerberg zur Zuständigkeit der Bauaufsicht gilt. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall, hilft aber, mit der richtigen Frage an der richtigen Stelle anzukommen.

Kurze Antwort

Zuständig für Römerberg ist meist die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis. Der Bauantrag läuft oft über die Standortgemeinde.

  • Einwohner9.949
  • Statuskreisangehörig
  • KreisLandkreis Rhein-Pfalz-Kreis
  • BundeslandRheinland-Pfalz

Welche Stelle entscheidet?

Zuständig für Römerberg ist in der Regel der Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis. Weil in Rheinland-Pfalz zwischen Gemeinde und Kreis häufig eine Amts- oder Verbandsebene liegt, ist die erste Anlaufstelle vor Ort nicht automatisch die entscheidende Behörde.

Mit etwa 9.949 Einwohnern ist Römerberg eine Kleinstadt. Der Weg zur zuständigen Bauaufsicht ist deshalb nicht immer der kürzeste Weg zum Rathaus. Insgesamt leben im Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis etwa 155.882 Menschen.

Rheinland-Pfalz regelt das Baurecht in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO). Untere Bauaufsichtsbehörde sind Landkreise, kreisfreie und große kreisangehörige Städte; für die städtebauliche Zulässigkeit gilt daneben das bundesweite Baugesetzbuch. In Rheinland-Pfalz sind die Kreisverwaltungen, die kreisfreien und die großen kreisangehörigen Städte untere Bauaufsichtsbehörde. Verbandsgemeinden nehmen Anträge oft entgegen.

Wo die amtlichen Angaben stehen

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Kurz eingeordnet

Wer Formulare ausfüllt, braucht meist diese Angaben:

  • Postleitzahl67354
  • Vorwahl06232
  • Kfz-KennzeichenRP

Die wichtigsten Bauvorgänge

Je nach Vorhaben kommen unterschiedliche Verfahren in Betracht. Ein Überblick über die relevanten Bauvorgänge:

Antragstellung Schritt für Schritt

Nach Eingang prüft die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis Planungsrecht und, je nach Verfahren, die bauordnungsrechtlichen Anforderungen. Am Ende steht die Genehmigung oder eine begründete Ablehnung.

Die Baugenehmigung schützt auf ihre Geltungsdauer. Wird nicht rechtzeitig begonnen, erlischt sie, und das Vorhaben muss neu beantragt werden.

Vorhaben und Genehmigungspflicht

Orientierung: Ist das Vorhaben in der Regel genehmigungspflichtig?
VorhabenGenehmigungHinweis
Neubau eines Wohnhausesin der Regel genehmigungspflichtigBauantrag über eine bauvorlageberechtigte Person
Anbau oder Aufstockungmeist genehmigungspflichtigabhängig von Größe und Nutzung
Gartenhaus oder Geräteschuppenoft verfahrensfrei bis zu einer bestimmten GrößeGrenze je Landesbauordnung unterschiedlich
Carport oder Garageteils verfahrensfrei, teils genehmigungspflichtigabhängig von Fläche und Grenzabstand
Terrassenüberdachunghäufig verfahrensfrei in GrenzenTiefe und Fläche entscheiden
Nutzungsänderung von Räumenin der Regel genehmigungspflichtigauch ohne bauliche Änderung möglich
Abbruch eines Gebäudesje nach Land Anzeige oder GenehmigungKenntnisgabe oder Abbruchgenehmigung
Wintergartenmeist genehmigungspflichtigAusnahmen bei kleinen unbeheizten Bauten

Die Tabelle zeigt typische Fälle. Schon geringe Überschreitungen von Maßen können die Genehmigungspflicht auslösen. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.

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Fragen und Antworten

Wo stelle ich in Römerberg einen Bauantrag?

Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis. In vielen Ländern wird der Antrag zunächst bei der Standortgemeinde eingereicht, die ihn mit ihrem Einvernehmen weiterleitet. In kreisfreien Städten geht er direkt an das Bauamt.

Brauche ich für eine Nutzungsänderung eine Genehmigung?

Häufig ja, selbst ohne Umbau. Die Genehmigungspflicht knüpft an die geänderte Nutzung an, weil dafür andere Anforderungen gelten können, etwa an Brandschutz und Stellplätze.

Brauche ich für mein Vorhaben überhaupt eine Genehmigung?

Das hängt vom Vorhaben ab. Neubauten sind in der Regel genehmigungspflichtig, kleine Gartenhäuser oft verfahrensfrei. Was verfahrensfrei ist, legt der Katalog der Landesbauordnung fest; im Zweifel gibt das Bauamt Auskunft.

Was ist ein Schwarzbau?

Eine ohne erforderliche Genehmigung errichtete oder genehmigungswidrige bauliche Anlage. Ist sie materiell zulässig, kann sie nachträglich genehmigt werden; andernfalls drohen Nutzungsuntersagung und Rückbau.

Ist ein Gartenhaus in Römerberg genehmigungsfrei?

Kleine Gartenhäuser sind oft verfahrensfrei, aber nur bis zu einer landesabhängigen Größe und nur, wenn Abstandsflächen und Bebauungsplan eingehalten werden. Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei.