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Bauamt Baden-Württemberg

Bauamt Ostfildern

Das öffentliche Baurecht folgt einer klaren Aufgabenteilung zwischen Land, Kreis und Gemeinde. Was das für Bauwillige in Ostfildern praktisch heißt, steht in den folgenden Abschnitten.

Kurze Antwort

Ostfildern gehört zu Landkreis Esslingen. Dort liegt üblicherweise die Zuständigkeit für Baugenehmigungen, sofern die Stadt keine eigene Baurechtszuständigkeit hat.

  • Einwohner39.833
  • Statuskreisangehörig
  • KreisEsslingen
  • BundeslandBaden-Württemberg

Welche Stelle entscheidet?

Für Bauanträge in Ostfildern ist häufig nicht die Stadtverwaltung selbst, sondern der Landkreis Esslingen zuständig. Die Kreisverwaltung führt das Baurechtsamt oder Amt für Baurecht. Größere Städte können abweichend selbst zuständig sein.

Ostfildern hat etwa 39.833 Einwohner. Die Verwaltung ist gut greifbar, was den Vorteil hat, dass sich Zuständigkeiten in einem Gespräch klären lassen. Der Landkreis Esslingen umfasst insgesamt rund 533.859 Einwohner.

Das Baurecht in Baden-Württemberg regelt die Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO). Örtlich zuständig sind Land- und Stadtkreise sowie große Kreisstädte und weitere Gemeinden mit eigener Baurechtszuständigkeit. Diese Aufgabenteilung entscheidet, wohin ein Bauantrag aus Ostfildern am Ende geht. In Baden-Württemberg sind neben den Stadt- und Landkreisen auch die Großen Kreisstädte und weitere Gemeinden untere Baurechtsbehörde. Welche Stelle konkret entscheidet, hängt am Status der Gemeinde.

Verbindliche Auskunft

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Was das konkret bedeutet

Die Basisdaten zu Ostfildern auf einen Blick:

  • Postleitzahl73760
  • Vorwahl0711, 07158
  • Kfz-KennzeichenES

Die wichtigsten Bauvorgänge

Welcher Vorgang im Einzelfall passt, hängt am Vorhaben. Die folgenden Seiten erklären die wichtigsten Bauvorgänge im Detail.

So läuft der Bauantrag

Bevor der Antrag bei die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreis Esslingen landet, hilft ein Termin bei der Bauberatung. Sie kennt die örtliche Praxis und sortiert die Unterlagen vor.

Zwischen Gemeinde und Kreis darf niemand im Kreis geschickt werden. Wo der Antrag hingehört, richtet sich nach dem Gemeindestatus; die annehmende Stelle leitet weiter.

Was genehmigt werden muss

Orientierung: Ist das Vorhaben in der Regel genehmigungspflichtig?
VorhabenGenehmigungHinweis
Neubau eines Wohnhausesin der Regel genehmigungspflichtigBauantrag über eine bauvorlageberechtigte Person
Anbau oder Aufstockungmeist genehmigungspflichtigabhängig von Größe und Nutzung
Gartenhaus oder Geräteschuppenoft verfahrensfrei bis zu einer bestimmten GrößeGrenze je Landesbauordnung unterschiedlich
Carport oder Garageteils verfahrensfrei, teils genehmigungspflichtigabhängig von Fläche und Grenzabstand
Terrassenüberdachunghäufig verfahrensfrei in GrenzenTiefe und Fläche entscheiden
Nutzungsänderung von Räumenin der Regel genehmigungspflichtigauch ohne bauliche Änderung möglich
Abbruch eines Gebäudesje nach Land Anzeige oder GenehmigungKenntnisgabe oder Abbruchgenehmigung
Wintergartenmeist genehmigungspflichtigAusnahmen bei kleinen unbeheizten Bauten

Die Tabelle zeigt typische Fälle. Schon geringe Überschreitungen von Maßen können die Genehmigungspflicht auslösen. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.

Nachbarorte

Was oft gefragt wird

Wo stelle ich in Ostfildern einen Bauantrag?

Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreis Esslingen. In vielen Ländern wird der Antrag zunächst bei der Standortgemeinde eingereicht, die ihn mit ihrem Einvernehmen weiterleitet. In kreisfreien Städten geht er direkt an das Bauamt.

Was ist eine Bauvoranfrage und wann lohnt sie sich?

Mit der Bauvoranfrage lässt sich vorab verbindlich klären, ob ein Grundstück bebaubar ist. Der Bauvorbescheid bindet die Behörde für eine bestimmte Zeit. Bei unklarer Grundstückslage lohnt sie sich fast immer.

Was kostet eine Baugenehmigung?

Die Gebühr richtet sich in der Regel nach den Baukosten und liegt in der Größenordnung eines kleinen Prozentanteils der Bausumme. Die genaue Berechnung regelt die Gebührenordnung des Landes.

Was ist beim Abriss zu beachten?

Je nach Landesbauordnung ist der Abbruch verfahrensfrei, anzeige- oder genehmigungspflichtig. Bei angebauten Gebäuden ist die Standsicherheit zu sichern, bei Denkmalen die Denkmalschutzbehörde zu beteiligen.

Brauche ich für mein Vorhaben überhaupt eine Genehmigung?

Das hängt vom Vorhaben ab. Neubauten sind in der Regel genehmigungspflichtig, kleine Gartenhäuser oft verfahrensfrei. Was verfahrensfrei ist, legt der Katalog der Landesbauordnung fest; im Zweifel gibt das Bauamt Auskunft.