Bauamt Brandenburg
Bauamt Mittenwalde
Diese Seite bündelt, was für Mittenwalde zur Zuständigkeit der Bauaufsicht gilt. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall, hilft aber, mit der richtigen Frage an der richtigen Stelle anzukommen.
Kurze Antwort
Untere Bauaufsichtsbehörde für Mittenwalde ist in der Regel Landkreis Dahme-Spreewald, nicht die Gemeindeverwaltung.
- Einwohner10.084
- Statuskreisangehörig
- KreisDahme-Spreewald
- BundeslandBrandenburg
Welche Stelle entscheidet?
Zuständig für Mittenwalde ist in der Regel der Landkreis Dahme-Spreewald. Weil in Brandenburg zwischen Gemeinde und Kreis häufig eine Amts- oder Verbandsebene liegt, ist die erste Anlaufstelle vor Ort nicht automatisch die entscheidende Behörde.
Mit etwa 10.084 Einwohnern ist Mittenwalde eine Kleinstadt. Der Weg zur zuständigen Bauaufsicht ist deshalb nicht immer der kürzeste Weg zum Rathaus. Mit rund 160.314 Einwohnern im gesamten Kreisgebiet ist die Bauverwaltung entsprechend dimensioniert.
In Brandenburg gilt die Brandenburgische Bauordnung (BbgBO). Untere Bauaufsichtsbehörde sind Landkreise und kreisfreie Städte. Für Bauwillige in Mittenwalde heißt das: Der Bauantrag richtet sich nach dieser Landesbauordnung. In Brandenburg sind die Landkreise und kreisfreien Städte untere Bauaufsichtsbehörde. Amtsangehörige Gemeinden nehmen Anträge häufig entgegen und leiten sie weiter.
Wo die amtlichen Angaben stehen
Offizielle Quelle
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Einordnung
Für Bauantrag und Schriftverkehr sind diese Angaben zu Mittenwalde nützlich:
- Postleitzahl15749
- Vorwahl03375, 033764, 033769
Was das Bauamt bearbeitet
Je nach Vorhaben kommen unterschiedliche Verfahren in Betracht. Ein Überblick über die relevanten Bauvorgänge:
Bauantrag
Der förmliche Antrag, mit dem das Baugenehmigungsverfahren beim Bauamt eingeleitet wird.
Mehr erfahrenAbbruch und Abrissgenehmigung
Der Rückbau von Gebäuden ist je nach Land anzeige- oder genehmigungspflichtig.
Mehr erfahrenVerfahrensfreie Bauvorhaben
Vorhaben, die ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen, aber trotzdem dem Baurecht entsprechen müssen.
Mehr erfahrenNutzungsänderung
Die Änderung der Nutzung von Räumen oder Gebäuden, die oft auch ohne Umbau genehmigungspflichtig ist.
Mehr erfahrenBauabnahme und Bauüberwachung
Kontrollen der Bauaufsicht während und nach dem Bau, etwa Rohbau- und Schlussabnahme.
Mehr erfahrenBauvoranfrage und Bauvorbescheid
Vorabklärung einzelner Fragen zur Zulässigkeit eines Vorhabens, bevor der volle Bauantrag gestellt wird.
Mehr erfahrenDer Weg zur Genehmigung
Nach Eingang prüft die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreis Dahme-Spreewald Planungsrecht und, je nach Verfahren, die bauordnungsrechtlichen Anforderungen. Am Ende steht die Genehmigung oder eine begründete Ablehnung.
Eine Baugenehmigung sagt nichts über privatrechtliche Fragen. Grenzabstände nach Nachbarrecht, Wegerechte oder Vereinbarungen mit Nachbarn sind gesondert zu klären.
Vorhaben und Genehmigungspflicht
| Vorhaben | Genehmigung | Hinweis |
|---|---|---|
| Neubau eines Wohnhauses | in der Regel genehmigungspflichtig | Bauantrag über eine bauvorlageberechtigte Person |
| Anbau oder Aufstockung | meist genehmigungspflichtig | abhängig von Größe und Nutzung |
| Gartenhaus oder Geräteschuppen | oft verfahrensfrei bis zu einer bestimmten Größe | Grenze je Landesbauordnung unterschiedlich |
| Carport oder Garage | teils verfahrensfrei, teils genehmigungspflichtig | abhängig von Fläche und Grenzabstand |
| Terrassenüberdachung | häufig verfahrensfrei in Grenzen | Tiefe und Fläche entscheiden |
| Nutzungsänderung von Räumen | in der Regel genehmigungspflichtig | auch ohne bauliche Änderung möglich |
| Abbruch eines Gebäudes | je nach Land Anzeige oder Genehmigung | Kenntnisgabe oder Abbruchgenehmigung |
| Wintergarten | meist genehmigungspflichtig | Ausnahmen bei kleinen unbeheizten Bauten |
Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei: Auch dann sind Abstandsflächen, Bebauungsplan und Satzungen einzuhalten. Im Zweifel gibt das Bauamt Auskunft.
Bauämter in der Umgebung
Häufige Fragen
Kann ich den Bauantrag digital stellen?
Immer mehr Länder bieten den digitalen Bauantrag über eigene Portale an. Ob das vor Ort möglich ist, steht auf dem Portal der zuständigen Behörde.
Wie lange dauert die Baugenehmigung?
Eine bundesweit einheitliche Frist gibt es nicht. Die Dauer hängt von Verfahren, Vorhaben und Vollständigkeit der Unterlagen ab. Vollständige Vorlagen und eine vorherige Bauvoranfrage verkürzen den Weg.
Muss der Bauantrag von einem Architekten kommen?
Für genehmigungspflichtige Gebäude ist in aller Regel eine bauvorlageberechtigte Person nötig, meist eine Architektin oder ein Bauingenieur. Für kleinere Vorhaben lassen einige Länder erweiterte Kreise zu.
Was passiert, wenn mein Bauantrag abgelehnt wird?
Gegen den Bescheid ist meist innerhalb eines Monats Widerspruch möglich; die Rechtsbehelfsbelehrung sagt, wie. Oft ist die Anpassung der Planung der schnellere Weg als der Streit.
Brauche ich für eine Nutzungsänderung eine Genehmigung?
Häufig ja, selbst ohne Umbau. Die Genehmigungspflicht knüpft an die geänderte Nutzung an, weil dafür andere Anforderungen gelten können, etwa an Brandschutz und Stellplätze.