Bauamt Mecklenburg-Vorpommern
Bauamt Laage
Wer zum ersten Mal mit einem Bauamt zu tun hat, unterschätzt oft, wie stark die Zuständigkeit vom Wohnort und vom Status der Gemeinde abhängt. Für Laage ist die Zuordnung eindeutig, und sie entscheidet, wohin der Bauantrag gehört.
Kurze Antwort
Zuständig für Laage ist meist die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreis Rostock. Der Bauantrag läuft oft über die Standortgemeinde.
- Einwohner6.555
- Statuskreisangehörig
- KreisRostock
- BundeslandMecklenburg-Vorpommern
Welche Stelle entscheidet?
Laage ist kreisangehörig. Untere Bauaufsichtsbehörde ist in der Regel der Landkreis Rostock, der über den Bauantrag entscheidet. In Mecklenburg-Vorpommern nehmen Ämter, Verbands- oder Samtgemeinden Anträge häufig entgegen und leiten sie an die Kreisverwaltung weiter.
Mit etwa 6.555 Einwohnern gehört Laage zu den kleineren Kommunen. Die Standortgemeinde nimmt Anträge entgegen; die Genehmigung erteilt die untere Bauaufsichtsbehörde des Kreises. Insgesamt leben im Landkreis Rostock etwa 211.878 Menschen.
Das Baurecht in Mecklenburg-Vorpommern regelt die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V). Örtlich zuständig sind Landkreise und kreisfreie Städte. Diese Aufgabenteilung entscheidet, wohin ein Bauantrag aus Laage am Ende geht. In Mecklenburg-Vorpommern sind die Landkreise und die kreisfreien Städte Rostock und Schwerin untere Bauaufsichtsbehörde.
Offizielle Quellen
Offizielle Quelle
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Einordnung
Für Bauantrag und Schriftverkehr sind diese Angaben zu Laage nützlich:
- Postleitzahl18299
- Vorwahl038459
Die wichtigsten Bauvorgänge
Das Baurecht kennt mehrere typische Vorgänge mit eigenen Voraussetzungen. Diese Übersichten führen in die einzelnen ein.
Nutzungsänderung
Die Änderung der Nutzung von Räumen oder Gebäuden, die oft auch ohne Umbau genehmigungspflichtig ist.
Mehr erfahrenVerfahrensfreie Bauvorhaben
Vorhaben, die ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen, aber trotzdem dem Baurecht entsprechen müssen.
Mehr erfahrenBauantrag
Der förmliche Antrag, mit dem das Baugenehmigungsverfahren beim Bauamt eingeleitet wird.
Mehr erfahrenBaugenehmigung
Die behördliche Erlaubnis, ein Bauvorhaben auszuführen, erteilt von der unteren Bauaufsichtsbehörde.
Mehr erfahrenBauabnahme und Bauüberwachung
Kontrollen der Bauaufsicht während und nach dem Bau, etwa Rohbau- und Schlussabnahme.
Mehr erfahrenBauvoranfrage und Bauvorbescheid
Vorabklärung einzelner Fragen zur Zulässigkeit eines Vorhabens, bevor der volle Bauantrag gestellt wird.
Mehr erfahrenAntragstellung Schritt für Schritt
Der Weg beginnt mit den Bauvorlagen. Eine bauvorlageberechtigte Person erstellt Lageplan, Bauzeichnungen und Baubeschreibung; erst mit vollständigen Unterlagen beginnt die Prüfung bei die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreis Rostock.
Zwischen Gemeinde und Kreis darf niemand im Kreis geschickt werden. Wo der Antrag hingehört, richtet sich nach dem Gemeindestatus; die annehmende Stelle leitet weiter.
Genehmigung nötig?
| Vorhaben | Genehmigung | Hinweis |
|---|---|---|
| Neubau eines Wohnhauses | in der Regel genehmigungspflichtig | Bauantrag über eine bauvorlageberechtigte Person |
| Anbau oder Aufstockung | meist genehmigungspflichtig | abhängig von Größe und Nutzung |
| Gartenhaus oder Geräteschuppen | oft verfahrensfrei bis zu einer bestimmten Größe | Grenze je Landesbauordnung unterschiedlich |
| Carport oder Garage | teils verfahrensfrei, teils genehmigungspflichtig | abhängig von Fläche und Grenzabstand |
| Terrassenüberdachung | häufig verfahrensfrei in Grenzen | Tiefe und Fläche entscheiden |
| Nutzungsänderung von Räumen | in der Regel genehmigungspflichtig | auch ohne bauliche Änderung möglich |
| Abbruch eines Gebäudes | je nach Land Anzeige oder Genehmigung | Kenntnisgabe oder Abbruchgenehmigung |
| Wintergarten | meist genehmigungspflichtig | Ausnahmen bei kleinen unbeheizten Bauten |
Ob Anzeige, Kenntnisgabe oder Genehmigung: Der konkrete Verfahrensweg unterscheidet sich je Bundesland. Diese Übersicht ersetzt keine Einzelfallauskunft.
Bauämter in der Umgebung
Häufige Fragen
Was bedeutet gemeindliches Einvernehmen?
Bei Vorhaben, über die der Kreis entscheidet, muss die Standortgemeinde nach dem Baugesetzbuch zustimmen. Ohne dieses Einvernehmen darf die Genehmigung meist nicht erteilt werden.
Kann ich den Bauantrag digital stellen?
Immer mehr Länder bieten den digitalen Bauantrag über eigene Portale an. Ob das vor Ort möglich ist, steht auf dem Portal der zuständigen Behörde.
Ist ein Gartenhaus in Laage genehmigungsfrei?
Kleine Gartenhäuser sind oft verfahrensfrei, aber nur bis zu einer landesabhängigen Größe und nur, wenn Abstandsflächen und Bebauungsplan eingehalten werden. Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei.
Was passiert, wenn mein Bauantrag abgelehnt wird?
Gegen den Bescheid ist meist innerhalb eines Monats Widerspruch möglich; die Rechtsbehelfsbelehrung sagt, wie. Oft ist die Anpassung der Planung der schnellere Weg als der Streit.
Welche Landesbauordnung gilt in Laage?
Für Laage gilt die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V). Sie regelt das Genehmigungsverfahren, die verfahrensfreien Vorhaben und die materiellen Anforderungen an das Bauen.