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Bauamt Nordrhein-Westfalen

Bauamt Kleve

Das Baurecht ist in Deutschland Ländersache, das Genehmigungsverfahren läuft aber vor Ort. Für Kleve bedeutet das eine klare Zuordnung, die sich aus dem Gemeindestatus und der Kreiszugehörigkeit ergibt. Nachfolgend steht, welche Behörde über den Bauantrag entscheidet.

Kurze Antwort

Untere Bauaufsichtsbehörde für Kleve ist in der Regel Kreis Kleve, nicht die Gemeindeverwaltung.

  • Einwohner53.458
  • Statuskreisangehörig
  • KreisKleve
  • BundeslandNordrhein-Westfalen

Wer ist zuständig?

Für Bauanträge in Kleve ist häufig nicht die Stadtverwaltung selbst, sondern der Kreis Kleve zuständig. Die Kreisverwaltung führt das Bauaufsicht oder Bauordnungsamt. Größere Städte können abweichend selbst zuständig sein.

In Kleve leben rund 53.458 Menschen. In Mittelstädten ist die Bauverwaltung überschaubar; ob die Stadt selbst oder der Kreis entscheidet, hängt am Gemeindestatus und am Bundesland. Der Kreis Kleve umfasst insgesamt rund 310.974 Einwohner.

In Nordrhein-Westfalen gilt die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW). Untere Bauaufsichtsbehörde sind Kreisfreie Städte, Große und Mittlere kreisangehörige Städte sowie Kreise. Für Bauwillige in Kleve heißt das: Der Bauantrag richtet sich nach dieser Landesbauordnung. In Nordrhein-Westfalen sind die kreisfreien Städte sowie die Großen und Mittleren kreisangehörigen Städte untere Bauaufsichtsbehörde; für die übrigen Gemeinden ist der Kreis zuständig.

Offizielle Quellen

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Kurz eingeordnet

Zur Einordnung die wichtigsten Ortsdaten von Kleve:

  • Postleitzahl47533
  • Vorwahl02821
  • Kfz-KennzeichenKLE

Was das Bauamt bearbeitet

Je nach Vorhaben kommen unterschiedliche Verfahren in Betracht. Ein Überblick über die relevanten Bauvorgänge:

Der Weg zur Genehmigung

Für Bauwillige in Kleve gilt der übliche Ablauf: Vorlagen erstellen lassen, einreichen, prüfen lassen, Bescheid abwarten, bei Bedarf innerhalb eines Monats widersprechen.

Ob sich ein Vorhaben einfügt, entscheidet im unbeplanten Innenbereich die nähere Umgebung. Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans zählen dessen Festsetzungen.

Genehmigung nötig?

Orientierung: Ist das Vorhaben in der Regel genehmigungspflichtig?
VorhabenGenehmigungHinweis
Neubau eines Wohnhausesin der Regel genehmigungspflichtigBauantrag über eine bauvorlageberechtigte Person
Anbau oder Aufstockungmeist genehmigungspflichtigabhängig von Größe und Nutzung
Gartenhaus oder Geräteschuppenoft verfahrensfrei bis zu einer bestimmten GrößeGrenze je Landesbauordnung unterschiedlich
Carport oder Garageteils verfahrensfrei, teils genehmigungspflichtigabhängig von Fläche und Grenzabstand
Terrassenüberdachunghäufig verfahrensfrei in GrenzenTiefe und Fläche entscheiden
Nutzungsänderung von Räumenin der Regel genehmigungspflichtigauch ohne bauliche Änderung möglich
Abbruch eines Gebäudesje nach Land Anzeige oder GenehmigungKenntnisgabe oder Abbruchgenehmigung
Wintergartenmeist genehmigungspflichtigAusnahmen bei kleinen unbeheizten Bauten

Die Einordnung dient nur der Orientierung. Die genauen Grenzen, etwa Größe und Grenzabstand, legt der Verfahrensfreiheitskatalog des Landes fest.

Nachbarorte

Fragen und Antworten

Was ist ein Schwarzbau?

Eine ohne erforderliche Genehmigung errichtete oder genehmigungswidrige bauliche Anlage. Ist sie materiell zulässig, kann sie nachträglich genehmigt werden; andernfalls drohen Nutzungsuntersagung und Rückbau.

Kann ich den Bauantrag digital stellen?

Immer mehr Länder bieten den digitalen Bauantrag über eigene Portale an. Ob das vor Ort möglich ist, steht auf dem Portal der zuständigen Behörde.

Was ist beim Abriss zu beachten?

Je nach Landesbauordnung ist der Abbruch verfahrensfrei, anzeige- oder genehmigungspflichtig. Bei angebauten Gebäuden ist die Standsicherheit zu sichern, bei Denkmalen die Denkmalschutzbehörde zu beteiligen.

Muss der Bauantrag von einem Architekten kommen?

Für genehmigungspflichtige Gebäude ist in aller Regel eine bauvorlageberechtigte Person nötig, meist eine Architektin oder ein Bauingenieur. Für kleinere Vorhaben lassen einige Länder erweiterte Kreise zu.

Wo stelle ich in Kleve einen Bauantrag?

Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde des Kreis Kleve. In vielen Ländern wird der Antrag zunächst bei der Standortgemeinde eingereicht, die ihn mit ihrem Einvernehmen weiterleitet. In kreisfreien Städten geht er direkt an das Bauamt.