Bauamt Baden-Württemberg
Bauamt Immenstaad am Bodensee
Diese Übersicht fasst zusammen, wie die Bauaufsicht für Immenstaad am Bodensee organisiert ist. Sie beantwortet die Zuständigkeitsfrage, ordnet Baugenehmigung, Bauantrag und Bauvoranfrage ein und nennt die maßgebliche Landesbauordnung.
Kurze Antwort
Untere Bauaufsichtsbehörde für Immenstaad am Bodensee ist in der Regel Landkreis Bodenseekreis, nicht die Gemeindeverwaltung.
- Einwohner6.634
- Statuskreisangehörig
- KreisLandkreis Bodenseekreis
- BundeslandBaden-Württemberg
Welche Stelle entscheidet?
Für Bauanträge in Immenstaad am Bodensee ist häufig nicht die Stadtverwaltung selbst, sondern der Landkreis Bodenseekreis zuständig. Die Kreisverwaltung führt das Baurechtsamt oder Amt für Baurecht. Größere Städte können abweichend selbst zuständig sein.
Mit etwa 6.634 Einwohnern gehört Immenstaad am Bodensee zu den kleineren Kommunen. Die Standortgemeinde nimmt Anträge entgegen; die Genehmigung erteilt die untere Bauaufsichtsbehörde des Kreises. Insgesamt leben im Landkreis Bodenseekreis etwa 205.843 Menschen.
Für Immenstaad am Bodensee gilt das Bauordnungsrecht von Baden-Württemberg, festgelegt in der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO). Die Genehmigung erteilen Land- und Stadtkreise sowie große Kreisstädte und weitere Gemeinden mit eigener Baurechtszuständigkeit. In Baden-Württemberg sind neben den Stadt- und Landkreisen auch die Großen Kreisstädte und weitere Gemeinden untere Baurechtsbehörde. Welche Stelle konkret entscheidet, hängt am Status der Gemeinde.
Wo die amtlichen Angaben stehen
Offizielle Quelle
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Einordnung
Für Bauantrag und Schriftverkehr sind diese Angaben zu Immenstaad am Bodensee nützlich:
- Postleitzahl88090
- Vorwahl07545
- Kfz-KennzeichenFN
Bauvorgänge im Überblick
Je nach Vorhaben kommen unterschiedliche Verfahren in Betracht. Ein Überblick über die relevanten Bauvorgänge:
Bauantrag
Der förmliche Antrag, mit dem das Baugenehmigungsverfahren beim Bauamt eingeleitet wird.
Mehr erfahrenBaugenehmigung
Die behördliche Erlaubnis, ein Bauvorhaben auszuführen, erteilt von der unteren Bauaufsichtsbehörde.
Mehr erfahrenVerfahrensfreie Bauvorhaben
Vorhaben, die ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen, aber trotzdem dem Baurecht entsprechen müssen.
Mehr erfahrenAbbruch und Abrissgenehmigung
Der Rückbau von Gebäuden ist je nach Land anzeige- oder genehmigungspflichtig.
Mehr erfahrenBauabnahme und Bauüberwachung
Kontrollen der Bauaufsicht während und nach dem Bau, etwa Rohbau- und Schlussabnahme.
Mehr erfahrenNutzungsänderung
Die Änderung der Nutzung von Räumen oder Gebäuden, die oft auch ohne Umbau genehmigungspflichtig ist.
Mehr erfahrenSo läuft der Bauantrag
In vielen Ländern läuft der Bauantrag zunächst über die Standortgemeinde, die ihr Einvernehmen erklärt und an die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreis Bodenseekreis weiterleitet. In kreisfreien Städten geht er direkt dorthin.
Eine Baugenehmigung sagt nichts über privatrechtliche Fragen. Grenzabstände nach Nachbarrecht, Wegerechte oder Vereinbarungen mit Nachbarn sind gesondert zu klären.
Was genehmigt werden muss
| Vorhaben | Genehmigung | Hinweis |
|---|---|---|
| Neubau eines Wohnhauses | in der Regel genehmigungspflichtig | Bauantrag über eine bauvorlageberechtigte Person |
| Anbau oder Aufstockung | meist genehmigungspflichtig | abhängig von Größe und Nutzung |
| Gartenhaus oder Geräteschuppen | oft verfahrensfrei bis zu einer bestimmten Größe | Grenze je Landesbauordnung unterschiedlich |
| Carport oder Garage | teils verfahrensfrei, teils genehmigungspflichtig | abhängig von Fläche und Grenzabstand |
| Terrassenüberdachung | häufig verfahrensfrei in Grenzen | Tiefe und Fläche entscheiden |
| Nutzungsänderung von Räumen | in der Regel genehmigungspflichtig | auch ohne bauliche Änderung möglich |
| Abbruch eines Gebäudes | je nach Land Anzeige oder Genehmigung | Kenntnisgabe oder Abbruchgenehmigung |
| Wintergarten | meist genehmigungspflichtig | Ausnahmen bei kleinen unbeheizten Bauten |
Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei: Auch dann sind Abstandsflächen, Bebauungsplan und Satzungen einzuhalten. Im Zweifel gibt das Bauamt Auskunft.
Nachbarorte
Häufige Fragen
Wie lange gilt eine Baugenehmigung?
Sie erlischt, wenn nicht innerhalb einer im Landesrecht bestimmten Frist mit dem Bau begonnen oder er längere Zeit unterbrochen wird. Eine Verlängerung ist auf Antrag möglich.
Wo stelle ich in Immenstaad am Bodensee einen Bauantrag?
Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreis Bodenseekreis. In vielen Ländern wird der Antrag zunächst bei der Standortgemeinde eingereicht, die ihn mit ihrem Einvernehmen weiterleitet. In kreisfreien Städten geht er direkt an das Bauamt.
Welche Landesbauordnung gilt in Immenstaad am Bodensee?
Für Immenstaad am Bodensee gilt die Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO). Sie regelt das Genehmigungsverfahren, die verfahrensfreien Vorhaben und die materiellen Anforderungen an das Bauen.
Was kostet eine Baugenehmigung?
Die Gebühr richtet sich in der Regel nach den Baukosten und liegt in der Größenordnung eines kleinen Prozentanteils der Bausumme. Die genaue Berechnung regelt die Gebührenordnung des Landes.
Muss der Bauantrag von einem Architekten kommen?
Für genehmigungspflichtige Gebäude ist in aller Regel eine bauvorlageberechtigte Person nötig, meist eine Architektin oder ein Bauingenieur. Für kleinere Vorhaben lassen einige Länder erweiterte Kreise zu.