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Bauamt Baden-Württemberg

Bauamt Igersheim

Das Baurecht ist in Deutschland Ländersache, das Genehmigungsverfahren läuft aber vor Ort. Für Igersheim bedeutet das eine klare Zuordnung, die sich aus dem Gemeindestatus und der Kreiszugehörigkeit ergibt. Nachfolgend steht, welche Behörde über den Bauantrag entscheidet.

Kurze Antwort

Bauanträge aus Igersheim bearbeitet in der Regel Landkreis Main-Tauber-Kreis als untere Bauaufsichtsbehörde.

  • Einwohner5.607
  • Statuskreisangehörig
  • KreisLandkreis Main-Tauber-Kreis
  • BundeslandBaden-Württemberg

Wer ist zuständig?

Igersheim ist eine kreisangehörige Gemeinde. Untere Bauaufsichtsbehörde ist in der Regel der Landkreis Main-Tauber-Kreis; dessen Baurechtsamt oder Amt für Baurecht entscheidet über den Bauantrag, sofern die Stadt keine eigene Baurechtszuständigkeit besitzt.

Rund 5.607 Menschen leben in Igersheim. In dieser Größenordnung liegt die Bauaufsicht auf der Kreisebene, während die Gemeinde ihr Einvernehmen abgibt. Insgesamt leben im Landkreis Main-Tauber-Kreis etwa 132.321 Menschen.

Baden-Württemberg regelt das Baurecht in der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO). Untere Bauaufsichtsbehörde sind Land- und Stadtkreise sowie große Kreisstädte und weitere Gemeinden mit eigener Baurechtszuständigkeit; für die städtebauliche Zulässigkeit gilt daneben das bundesweite Baugesetzbuch. In Baden-Württemberg sind neben den Stadt- und Landkreisen auch die Großen Kreisstädte und weitere Gemeinden untere Baurechtsbehörde. Welche Stelle konkret entscheidet, hängt am Status der Gemeinde.

Offizielle Quellen

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Was das konkret bedeutet

Die Basisdaten zu Igersheim auf einen Blick:

  • Postleitzahl97999
  • Vorwahl07931
  • Kfz-KennzeichenTBB

Die wichtigsten Bauvorgänge

Das Baurecht kennt mehrere typische Vorgänge mit eigenen Voraussetzungen. Diese Übersichten führen in die einzelnen ein.

Der Weg zur Genehmigung

Vor dem vollen Antrag lohnt oft eine Bauvoranfrage bei die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreis Main-Tauber-Kreis. Sie klärt die grundsätzliche Zulässigkeit und senkt das Risiko einer teuren Fehlplanung.

Eine Baugenehmigung sagt nichts über privatrechtliche Fragen. Grenzabstände nach Nachbarrecht, Wegerechte oder Vereinbarungen mit Nachbarn sind gesondert zu klären.

Was genehmigt werden muss

Orientierung: Ist das Vorhaben in der Regel genehmigungspflichtig?
VorhabenGenehmigungHinweis
Neubau eines Wohnhausesin der Regel genehmigungspflichtigBauantrag über eine bauvorlageberechtigte Person
Anbau oder Aufstockungmeist genehmigungspflichtigabhängig von Größe und Nutzung
Gartenhaus oder Geräteschuppenoft verfahrensfrei bis zu einer bestimmten GrößeGrenze je Landesbauordnung unterschiedlich
Carport oder Garageteils verfahrensfrei, teils genehmigungspflichtigabhängig von Fläche und Grenzabstand
Terrassenüberdachunghäufig verfahrensfrei in GrenzenTiefe und Fläche entscheiden
Nutzungsänderung von Räumenin der Regel genehmigungspflichtigauch ohne bauliche Änderung möglich
Abbruch eines Gebäudesje nach Land Anzeige oder GenehmigungKenntnisgabe oder Abbruchgenehmigung
Wintergartenmeist genehmigungspflichtigAusnahmen bei kleinen unbeheizten Bauten

Die Einordnung dient nur der Orientierung. Die genauen Grenzen, etwa Größe und Grenzabstand, legt der Verfahrensfreiheitskatalog des Landes fest.

Nachbarorte

Fragen und Antworten

Was kostet eine Baugenehmigung?

Die Gebühr richtet sich in der Regel nach den Baukosten und liegt in der Größenordnung eines kleinen Prozentanteils der Bausumme. Die genaue Berechnung regelt die Gebührenordnung des Landes.

Wo finde ich den Bebauungsplan für mein Grundstück?

Bebauungspläne führt die Standortgemeinde. Viele Kommunen stellen sie online im Geoportal bereit. Der Plan zeigt, was auf dem Grundstück zulässig ist.

Brauche ich für eine Nutzungsänderung eine Genehmigung?

Häufig ja, selbst ohne Umbau. Die Genehmigungspflicht knüpft an die geänderte Nutzung an, weil dafür andere Anforderungen gelten können, etwa an Brandschutz und Stellplätze.

Was ist ein Schwarzbau?

Eine ohne erforderliche Genehmigung errichtete oder genehmigungswidrige bauliche Anlage. Ist sie materiell zulässig, kann sie nachträglich genehmigt werden; andernfalls drohen Nutzungsuntersagung und Rückbau.

Wo stelle ich in Igersheim einen Bauantrag?

Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreis Main-Tauber-Kreis. In vielen Ländern wird der Antrag zunächst bei der Standortgemeinde eingereicht, die ihn mit ihrem Einvernehmen weiterleitet. In kreisfreien Städten geht er direkt an das Bauamt.