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Bauamt Sachsen-Anhalt

Bauamt Gräfenhainichen

Für Gräfenhainichen beschreibt diese Seite den Weg vom Vorhaben zur Genehmigung: welche Stelle entscheidet, welche Bauvorgänge es gibt und wo verbindliche Auskünfte zu bekommen sind.

Kurze Antwort

Gräfenhainichen gehört zu Landkreis Wittenberg. Dort liegt üblicherweise die Zuständigkeit für Baugenehmigungen, sofern die Stadt keine eigene Baurechtszuständigkeit hat.

  • Einwohner11.380
  • Statuskreisangehörig
  • KreisWittenberg
  • BundeslandSachsen-Anhalt

Wer ist zuständig?

In Gräfenhainichen führt der Antragsweg meist über den Landkreis Wittenberg. Dort liegt die untere Bauaufsicht; die Standortgemeinde gibt ihr Einvernehmen ab und leitet weiter.

In Gräfenhainichen leben ungefähr 11.380 Menschen. Für den Bauantrag bedeutet das in der Regel: erste Auskunft vor Ort, Entscheidung auf Kreisebene. Insgesamt leben im Landkreis Wittenberg etwa 121.694 Menschen.

Für Gräfenhainichen gilt das Bauordnungsrecht von Sachsen-Anhalt, festgelegt in der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA). Die Genehmigung erteilen Landkreise und kreisfreie Städte. In Sachsen-Anhalt sind die Landkreise und die kreisfreien Städte Halle, Magdeburg und Dessau-Roßlau untere Bauaufsichtsbehörde. Obere Behörde ist das Landesverwaltungsamt.

Verbindliche Auskunft

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Kurz eingeordnet

Ein paar Eckdaten, die bei Formularen und Rückfragen gebraucht werden:

  • Postleitzahl06772, 06773
  • Vorwahl034953

Was das Bauamt bearbeitet

Das Baurecht kennt mehrere typische Vorgänge mit eigenen Voraussetzungen. Diese Übersichten führen in die einzelnen ein.

Der Weg zur Genehmigung

Für Bauwillige in Gräfenhainichen gilt der übliche Ablauf: Vorlagen erstellen lassen, einreichen, prüfen lassen, Bescheid abwarten, bei Bedarf innerhalb eines Monats widersprechen.

Wer im Außenbereich bauen will, stößt schnell an Grenzen: Dort ist Bauen grundsätzlich nur privilegierten Vorhaben vorbehalten. Der Innenbereich ist deutlich zugänglicher.

Was genehmigt werden muss

Orientierung: Ist das Vorhaben in der Regel genehmigungspflichtig?
VorhabenGenehmigungHinweis
Neubau eines Wohnhausesin der Regel genehmigungspflichtigBauantrag über eine bauvorlageberechtigte Person
Anbau oder Aufstockungmeist genehmigungspflichtigabhängig von Größe und Nutzung
Gartenhaus oder Geräteschuppenoft verfahrensfrei bis zu einer bestimmten GrößeGrenze je Landesbauordnung unterschiedlich
Carport oder Garageteils verfahrensfrei, teils genehmigungspflichtigabhängig von Fläche und Grenzabstand
Terrassenüberdachunghäufig verfahrensfrei in GrenzenTiefe und Fläche entscheiden
Nutzungsänderung von Räumenin der Regel genehmigungspflichtigauch ohne bauliche Änderung möglich
Abbruch eines Gebäudesje nach Land Anzeige oder GenehmigungKenntnisgabe oder Abbruchgenehmigung
Wintergartenmeist genehmigungspflichtigAusnahmen bei kleinen unbeheizten Bauten

Die Tabelle zeigt typische Fälle. Schon geringe Überschreitungen von Maßen können die Genehmigungspflicht auslösen. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.

Nachbarorte

Was oft gefragt wird

Brauche ich für mein Vorhaben überhaupt eine Genehmigung?

Das hängt vom Vorhaben ab. Neubauten sind in der Regel genehmigungspflichtig, kleine Gartenhäuser oft verfahrensfrei. Was verfahrensfrei ist, legt der Katalog der Landesbauordnung fest; im Zweifel gibt das Bauamt Auskunft.

Was kostet eine Baugenehmigung?

Die Gebühr richtet sich in der Regel nach den Baukosten und liegt in der Größenordnung eines kleinen Prozentanteils der Bausumme. Die genaue Berechnung regelt die Gebührenordnung des Landes.

Wo stelle ich in Gräfenhainichen einen Bauantrag?

Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreis Wittenberg. In vielen Ländern wird der Antrag zunächst bei der Standortgemeinde eingereicht, die ihn mit ihrem Einvernehmen weiterleitet. In kreisfreien Städten geht er direkt an das Bauamt.

Brauche ich für eine Nutzungsänderung eine Genehmigung?

Häufig ja, selbst ohne Umbau. Die Genehmigungspflicht knüpft an die geänderte Nutzung an, weil dafür andere Anforderungen gelten können, etwa an Brandschutz und Stellplätze.

Kann ich den Bauantrag digital stellen?

Immer mehr Länder bieten den digitalen Bauantrag über eigene Portale an. Ob das vor Ort möglich ist, steht auf dem Portal der zuständigen Behörde.