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Bauamt Hessen

Bauamt Fuldabrück

Ob Neubau, Anbau, Nutzungsänderung oder Abbruch: In Fuldabrück hängt jedes dieser Vorhaben an einer bestimmten Behörde und an der Landesbauordnung. Diese Übersicht ordnet die Zuständigkeit ein.

Kurze Antwort

Untere Bauaufsichtsbehörde für Fuldabrück ist in der Regel Landkreis Kassel, nicht die Gemeindeverwaltung.

  • Einwohner9.039
  • Statuskreisangehörig
  • KreisKassel
  • BundeslandHessen

Zuständigkeit auf einen Blick

Fuldabrück ist eine kreisangehörige Gemeinde. Untere Bauaufsichtsbehörde ist in der Regel der Landkreis Kassel; dessen Bauaufsicht oder Fachdienst Bauaufsicht entscheidet über den Bauantrag, sofern die Stadt keine eigene Baurechtszuständigkeit besitzt.

Mit etwa 9.039 Einwohnern ist Fuldabrück eine Kleinstadt. Der Weg zur zuständigen Bauaufsicht ist deshalb nicht immer der kürzeste Weg zum Rathaus. Mit rund 237.032 Einwohnern im gesamten Kreisgebiet ist die Bauverwaltung entsprechend dimensioniert.

Landesrechtlich gilt in Hessen die Hessische Bauordnung (HBO). Zuständig für die Genehmigung sind Landkreise, kreisfreie Städte und Sonderstatusstädte. Das prägt auch die Bearbeitung von Anträgen aus Fuldabrück. In Hessen sind die Landkreise, die kreisfreien Städte und die kreisangehörigen Sonderstatusstädte untere Bauaufsichtsbehörde. Obere Behörde ist das zuständige Regierungspräsidium.

Verbindliche Auskunft

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Was das konkret bedeutet

Die Basisdaten zu Fuldabrück auf einen Blick:

  • Postleitzahl34277
  • Vorwahl0561, 05665
  • Kfz-KennzeichenKS

Bauvorgänge im Überblick

Je nach Vorhaben kommen unterschiedliche Verfahren in Betracht. Ein Überblick über die relevanten Bauvorgänge:

So läuft der Bauantrag

Vor dem vollen Antrag lohnt oft eine Bauvoranfrage bei die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreis Kassel. Sie klärt die grundsätzliche Zulässigkeit und senkt das Risiko einer teuren Fehlplanung.

Zwischen Gemeinde und Kreis darf niemand im Kreis geschickt werden. Wo der Antrag hingehört, richtet sich nach dem Gemeindestatus; die annehmende Stelle leitet weiter.

Genehmigung nötig?

Orientierung: Ist das Vorhaben in der Regel genehmigungspflichtig?
VorhabenGenehmigungHinweis
Neubau eines Wohnhausesin der Regel genehmigungspflichtigBauantrag über eine bauvorlageberechtigte Person
Anbau oder Aufstockungmeist genehmigungspflichtigabhängig von Größe und Nutzung
Gartenhaus oder Geräteschuppenoft verfahrensfrei bis zu einer bestimmten GrößeGrenze je Landesbauordnung unterschiedlich
Carport oder Garageteils verfahrensfrei, teils genehmigungspflichtigabhängig von Fläche und Grenzabstand
Terrassenüberdachunghäufig verfahrensfrei in GrenzenTiefe und Fläche entscheiden
Nutzungsänderung von Räumenin der Regel genehmigungspflichtigauch ohne bauliche Änderung möglich
Abbruch eines Gebäudesje nach Land Anzeige oder GenehmigungKenntnisgabe oder Abbruchgenehmigung
Wintergartenmeist genehmigungspflichtigAusnahmen bei kleinen unbeheizten Bauten

Ob Anzeige, Kenntnisgabe oder Genehmigung: Der konkrete Verfahrensweg unterscheidet sich je Bundesland. Diese Übersicht ersetzt keine Einzelfallauskunft.

Nachbarorte

Häufige Fragen

Was kostet eine Baugenehmigung?

Die Gebühr richtet sich in der Regel nach den Baukosten und liegt in der Größenordnung eines kleinen Prozentanteils der Bausumme. Die genaue Berechnung regelt die Gebührenordnung des Landes.

Wo finde ich den Bebauungsplan für mein Grundstück?

Bebauungspläne führt die Standortgemeinde. Viele Kommunen stellen sie online im Geoportal bereit. Der Plan zeigt, was auf dem Grundstück zulässig ist.

Wo stelle ich in Fuldabrück einen Bauantrag?

Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreis Kassel. In vielen Ländern wird der Antrag zunächst bei der Standortgemeinde eingereicht, die ihn mit ihrem Einvernehmen weiterleitet. In kreisfreien Städten geht er direkt an das Bauamt.

Was ist beim Abriss zu beachten?

Je nach Landesbauordnung ist der Abbruch verfahrensfrei, anzeige- oder genehmigungspflichtig. Bei angebauten Gebäuden ist die Standsicherheit zu sichern, bei Denkmalen die Denkmalschutzbehörde zu beteiligen.

Kann ich den Bauantrag digital stellen?

Immer mehr Länder bieten den digitalen Bauantrag über eigene Portale an. Ob das vor Ort möglich ist, steht auf dem Portal der zuständigen Behörde.