Bauamt Hessen
Bauamt Edermünde
Diese Übersicht fasst zusammen, wie die Bauaufsicht für Edermünde organisiert ist. Sie beantwortet die Zuständigkeitsfrage, ordnet Baugenehmigung, Bauantrag und Bauvoranfrage ein und nennt die maßgebliche Landesbauordnung.
Kurze Antwort
Für Bauanträge in Edermünde ist in der Regel Landkreis Schwalm-Eder-Kreis zuständig. Die Stadt ist kreisangehörig; größere Städte können abweichend selbst Baurechtsbehörde sein.
- Einwohner7.405
- Statuskreisangehörig
- KreisLandkreis Schwalm-Eder-Kreis
- BundeslandHessen
Wer ist zuständig?
Edermünde gehört zum Landkreis Schwalm-Eder-Kreis. Damit liegt die Bauaufsicht meist auf Kreisebene, auch wenn die Stadt eigene Beratungs- und Annahmeangebote unterhält.
Rund 7.405 Menschen leben in Edermünde. In dieser Größenordnung liegt die Bauaufsicht auf der Kreisebene, während die Gemeinde ihr Einvernehmen abgibt. Der Landkreis Schwalm-Eder-Kreis umfasst insgesamt rund 179.411 Einwohner.
In Hessen gilt die Hessische Bauordnung (HBO). Untere Bauaufsichtsbehörde sind Landkreise, kreisfreie Städte und Sonderstatusstädte. Für Bauwillige in Edermünde heißt das: Der Bauantrag richtet sich nach dieser Landesbauordnung. In Hessen sind die Landkreise, die kreisfreien Städte und die kreisangehörigen Sonderstatusstädte untere Bauaufsichtsbehörde. Obere Behörde ist das zuständige Regierungspräsidium.
Wo die amtlichen Angaben stehen
Offizielle Quelle
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Einordnung
Für Bauantrag und Schriftverkehr sind diese Angaben zu Edermünde nützlich:
- Postleitzahl34295
- Vorwahl05603, 05665
- Kfz-KennzeichenHR
Die wichtigsten Bauvorgänge
Das Baurecht kennt mehrere typische Vorgänge mit eigenen Voraussetzungen. Diese Übersichten führen in die einzelnen ein.
Bauantrag
Der förmliche Antrag, mit dem das Baugenehmigungsverfahren beim Bauamt eingeleitet wird.
Mehr erfahrenNutzungsänderung
Die Änderung der Nutzung von Räumen oder Gebäuden, die oft auch ohne Umbau genehmigungspflichtig ist.
Mehr erfahrenBauvoranfrage und Bauvorbescheid
Vorabklärung einzelner Fragen zur Zulässigkeit eines Vorhabens, bevor der volle Bauantrag gestellt wird.
Mehr erfahrenAbbruch und Abrissgenehmigung
Der Rückbau von Gebäuden ist je nach Land anzeige- oder genehmigungspflichtig.
Mehr erfahrenVerfahrensfreie Bauvorhaben
Vorhaben, die ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen, aber trotzdem dem Baurecht entsprechen müssen.
Mehr erfahrenBaugenehmigung
Die behördliche Erlaubnis, ein Bauvorhaben auszuführen, erteilt von der unteren Bauaufsichtsbehörde.
Mehr erfahrenSo läuft der Bauantrag
Nach Eingang prüft die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreis Schwalm-Eder-Kreis Planungsrecht und, je nach Verfahren, die bauordnungsrechtlichen Anforderungen. Am Ende steht die Genehmigung oder eine begründete Ablehnung.
Ob sich ein Vorhaben einfügt, entscheidet im unbeplanten Innenbereich die nähere Umgebung. Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans zählen dessen Festsetzungen.
Was genehmigt werden muss
| Vorhaben | Genehmigung | Hinweis |
|---|---|---|
| Neubau eines Wohnhauses | in der Regel genehmigungspflichtig | Bauantrag über eine bauvorlageberechtigte Person |
| Anbau oder Aufstockung | meist genehmigungspflichtig | abhängig von Größe und Nutzung |
| Gartenhaus oder Geräteschuppen | oft verfahrensfrei bis zu einer bestimmten Größe | Grenze je Landesbauordnung unterschiedlich |
| Carport oder Garage | teils verfahrensfrei, teils genehmigungspflichtig | abhängig von Fläche und Grenzabstand |
| Terrassenüberdachung | häufig verfahrensfrei in Grenzen | Tiefe und Fläche entscheiden |
| Nutzungsänderung von Räumen | in der Regel genehmigungspflichtig | auch ohne bauliche Änderung möglich |
| Abbruch eines Gebäudes | je nach Land Anzeige oder Genehmigung | Kenntnisgabe oder Abbruchgenehmigung |
| Wintergarten | meist genehmigungspflichtig | Ausnahmen bei kleinen unbeheizten Bauten |
Die Tabelle zeigt typische Fälle. Schon geringe Überschreitungen von Maßen können die Genehmigungspflicht auslösen. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.
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Fragen und Antworten
Kann ich den Bauantrag digital stellen?
Immer mehr Länder bieten den digitalen Bauantrag über eigene Portale an. Ob das vor Ort möglich ist, steht auf dem Portal der zuständigen Behörde.
Wie lange gilt eine Baugenehmigung?
Sie erlischt, wenn nicht innerhalb einer im Landesrecht bestimmten Frist mit dem Bau begonnen oder er längere Zeit unterbrochen wird. Eine Verlängerung ist auf Antrag möglich.
Muss der Bauantrag von einem Architekten kommen?
Für genehmigungspflichtige Gebäude ist in aller Regel eine bauvorlageberechtigte Person nötig, meist eine Architektin oder ein Bauingenieur. Für kleinere Vorhaben lassen einige Länder erweiterte Kreise zu.
Wo stelle ich in Edermünde einen Bauantrag?
Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreis Schwalm-Eder-Kreis. In vielen Ländern wird der Antrag zunächst bei der Standortgemeinde eingereicht, die ihn mit ihrem Einvernehmen weiterleitet. In kreisfreien Städten geht er direkt an das Bauamt.
Was passiert, wenn mein Bauantrag abgelehnt wird?
Gegen den Bescheid ist meist innerhalb eines Monats Widerspruch möglich; die Rechtsbehelfsbelehrung sagt, wie. Oft ist die Anpassung der Planung der schnellere Weg als der Streit.