Bauamt Schleswig-Holstein
Bauamt Flintbek
Das Baurecht ist in Deutschland Ländersache, das Genehmigungsverfahren läuft aber vor Ort. Für Flintbek bedeutet das eine klare Zuordnung, die sich aus dem Gemeindestatus und der Kreiszugehörigkeit ergibt. Nachfolgend steht, welche Behörde über den Bauantrag entscheidet.
Kurze Antwort
Bauanträge aus Flintbek bearbeitet in der Regel Kreis Rendsburg-Eckernförde als untere Bauaufsichtsbehörde.
- Einwohner7.574
- Statuskreisangehörig
- KreisRendsburg-Eckernförde
- BundeslandSchleswig-Holstein
Welche Stelle entscheidet?
Flintbek ist kreisangehörig. Untere Bauaufsichtsbehörde ist in der Regel der Kreis Rendsburg-Eckernförde, der über den Bauantrag entscheidet. In Schleswig-Holstein nehmen Ämter, Verbands- oder Samtgemeinden Anträge häufig entgegen und leiten sie an die Kreisverwaltung weiter.
Mit etwa 7.574 Einwohnern gehört Flintbek zu den kleineren Kommunen. Die Standortgemeinde nimmt Anträge entgegen; die Genehmigung erteilt die untere Bauaufsichtsbehörde des Kreises. Der zuständige Kreis zählt rund 272.775 Einwohner, was die Größe der dortigen Bauaufsicht erklärt.
In Schleswig-Holstein gilt die Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO). Untere Bauaufsichtsbehörde sind Kreise und kreisfreie Städte. Für Bauwillige in Flintbek heißt das: Der Bauantrag richtet sich nach dieser Landesbauordnung. In Schleswig-Holstein sind die Kreise und die kreisfreien Städte untere Bauaufsichtsbehörde. Ämter und amtsangehörige Gemeinden dienen häufig als Annahmestelle.
Verbindliche Auskunft
Offizielle Quelle
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Einordnung
Die Basisdaten zu Flintbek auf einen Blick:
- Postleitzahl24220
- Vorwahl04347
- Kfz-KennzeichenRD
Bauvorgänge im Überblick
Welcher Vorgang im Einzelfall passt, hängt am Vorhaben. Die folgenden Seiten erklären die wichtigsten Bauvorgänge im Detail.
Bauantrag
Der förmliche Antrag, mit dem das Baugenehmigungsverfahren beim Bauamt eingeleitet wird.
Mehr erfahrenVerfahrensfreie Bauvorhaben
Vorhaben, die ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen, aber trotzdem dem Baurecht entsprechen müssen.
Mehr erfahrenBaugenehmigung
Die behördliche Erlaubnis, ein Bauvorhaben auszuführen, erteilt von der unteren Bauaufsichtsbehörde.
Mehr erfahrenBauvoranfrage und Bauvorbescheid
Vorabklärung einzelner Fragen zur Zulässigkeit eines Vorhabens, bevor der volle Bauantrag gestellt wird.
Mehr erfahrenBauabnahme und Bauüberwachung
Kontrollen der Bauaufsicht während und nach dem Bau, etwa Rohbau- und Schlussabnahme.
Mehr erfahrenNutzungsänderung
Die Änderung der Nutzung von Räumen oder Gebäuden, die oft auch ohne Umbau genehmigungspflichtig ist.
Mehr erfahrenAntragstellung Schritt für Schritt
Für Bauwillige in Flintbek gilt der übliche Ablauf: Vorlagen erstellen lassen, einreichen, prüfen lassen, Bescheid abwarten, bei Bedarf innerhalb eines Monats widersprechen.
Die Baugenehmigung schützt auf ihre Geltungsdauer. Wird nicht rechtzeitig begonnen, erlischt sie, und das Vorhaben muss neu beantragt werden.
Vorhaben und Genehmigungspflicht
| Vorhaben | Genehmigung | Hinweis |
|---|---|---|
| Neubau eines Wohnhauses | in der Regel genehmigungspflichtig | Bauantrag über eine bauvorlageberechtigte Person |
| Anbau oder Aufstockung | meist genehmigungspflichtig | abhängig von Größe und Nutzung |
| Gartenhaus oder Geräteschuppen | oft verfahrensfrei bis zu einer bestimmten Größe | Grenze je Landesbauordnung unterschiedlich |
| Carport oder Garage | teils verfahrensfrei, teils genehmigungspflichtig | abhängig von Fläche und Grenzabstand |
| Terrassenüberdachung | häufig verfahrensfrei in Grenzen | Tiefe und Fläche entscheiden |
| Nutzungsänderung von Räumen | in der Regel genehmigungspflichtig | auch ohne bauliche Änderung möglich |
| Abbruch eines Gebäudes | je nach Land Anzeige oder Genehmigung | Kenntnisgabe oder Abbruchgenehmigung |
| Wintergarten | meist genehmigungspflichtig | Ausnahmen bei kleinen unbeheizten Bauten |
Ob Anzeige, Kenntnisgabe oder Genehmigung: Der konkrete Verfahrensweg unterscheidet sich je Bundesland. Diese Übersicht ersetzt keine Einzelfallauskunft.
Bauämter in der Umgebung
Häufige Fragen
Brauche ich für eine Nutzungsänderung eine Genehmigung?
Häufig ja, selbst ohne Umbau. Die Genehmigungspflicht knüpft an die geänderte Nutzung an, weil dafür andere Anforderungen gelten können, etwa an Brandschutz und Stellplätze.
Was passiert, wenn mein Bauantrag abgelehnt wird?
Gegen den Bescheid ist meist innerhalb eines Monats Widerspruch möglich; die Rechtsbehelfsbelehrung sagt, wie. Oft ist die Anpassung der Planung der schnellere Weg als der Streit.
Wie lange gilt eine Baugenehmigung?
Sie erlischt, wenn nicht innerhalb einer im Landesrecht bestimmten Frist mit dem Bau begonnen oder er längere Zeit unterbrochen wird. Eine Verlängerung ist auf Antrag möglich.
Was kostet eine Baugenehmigung?
Die Gebühr richtet sich in der Regel nach den Baukosten und liegt in der Größenordnung eines kleinen Prozentanteils der Bausumme. Die genaue Berechnung regelt die Gebührenordnung des Landes.
Muss der Bauantrag von einem Architekten kommen?
Für genehmigungspflichtige Gebäude ist in aller Regel eine bauvorlageberechtigte Person nötig, meist eine Architektin oder ein Bauingenieur. Für kleinere Vorhaben lassen einige Länder erweiterte Kreise zu.