Bauamt Bayern
Bauamt Dorfen
Für Dorfen beschreibt diese Seite den Weg vom Vorhaben zur Genehmigung: welche Stelle entscheidet, welche Bauvorgänge es gibt und wo verbindliche Auskünfte zu bekommen sind.
Kurze Antwort
Dorfen gehört zu Landkreis Erding. Dort liegt üblicherweise die Zuständigkeit für Baugenehmigungen, sofern die Stadt keine eigene Baurechtszuständigkeit hat.
- Einwohner15.197
- Statuskreisangehörig
- KreisErding
- BundeslandBayern
Zuständigkeit auf einen Blick
Als kreisangehörige Kommune gibt Dorfen die Bauaufsicht meist an die Kreisebene ab. Zuständig ist das Bauamt oder Bauordnungsamt des Kreises Erding; große Städte können eine eigene Zuständigkeit haben.
Dorfen zählt rund 15.197 Einwohner. Wer hier einen Bauantrag stellt, sollte sich die Abgabe bestätigen lassen, weil der Vorgang anschließend weitergeleitet wird. Insgesamt leben im Landkreis Erding etwa 89.190 Menschen.
In Bayern gilt die Bayerische Bauordnung (BayBO). Untere Bauaufsichtsbehörde sind Landratsämter und kreisfreie Städte, dazu Große Kreisstädte. Für Bauwillige in Dorfen heißt das: Der Bauantrag richtet sich nach dieser Landesbauordnung. In Bayern sind die Landratsämter, die kreisfreien Städte und die Großen Kreisstädte untere Bauaufsichtsbehörde. Obere Behörde ist die jeweilige Bezirksregierung.
Offizielle Quellen
Offizielle Quelle
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Einordnung
Ein paar Eckdaten, die bei Formularen und Rückfragen gebraucht werden:
- Postleitzahl84405
- Vorwahl08081
- Kfz-KennzeichenED
Was das Bauamt bearbeitet
Das Baurecht kennt mehrere typische Vorgänge mit eigenen Voraussetzungen. Diese Übersichten führen in die einzelnen ein.
Bauantrag
Der förmliche Antrag, mit dem das Baugenehmigungsverfahren beim Bauamt eingeleitet wird.
Mehr erfahrenNutzungsänderung
Die Änderung der Nutzung von Räumen oder Gebäuden, die oft auch ohne Umbau genehmigungspflichtig ist.
Mehr erfahrenBauabnahme und Bauüberwachung
Kontrollen der Bauaufsicht während und nach dem Bau, etwa Rohbau- und Schlussabnahme.
Mehr erfahrenAbbruch und Abrissgenehmigung
Der Rückbau von Gebäuden ist je nach Land anzeige- oder genehmigungspflichtig.
Mehr erfahrenBauvoranfrage und Bauvorbescheid
Vorabklärung einzelner Fragen zur Zulässigkeit eines Vorhabens, bevor der volle Bauantrag gestellt wird.
Mehr erfahrenBaugenehmigung
Die behördliche Erlaubnis, ein Bauvorhaben auszuführen, erteilt von der unteren Bauaufsichtsbehörde.
Mehr erfahrenSo läuft der Bauantrag
Der Weg beginnt mit den Bauvorlagen. Eine bauvorlageberechtigte Person erstellt Lageplan, Bauzeichnungen und Baubeschreibung; erst mit vollständigen Unterlagen beginnt die Prüfung bei die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreis Erding.
Die Baugenehmigung schützt auf ihre Geltungsdauer. Wird nicht rechtzeitig begonnen, erlischt sie, und das Vorhaben muss neu beantragt werden.
Vorhaben und Genehmigungspflicht
| Vorhaben | Genehmigung | Hinweis |
|---|---|---|
| Neubau eines Wohnhauses | in der Regel genehmigungspflichtig | Bauantrag über eine bauvorlageberechtigte Person |
| Anbau oder Aufstockung | meist genehmigungspflichtig | abhängig von Größe und Nutzung |
| Gartenhaus oder Geräteschuppen | oft verfahrensfrei bis zu einer bestimmten Größe | Grenze je Landesbauordnung unterschiedlich |
| Carport oder Garage | teils verfahrensfrei, teils genehmigungspflichtig | abhängig von Fläche und Grenzabstand |
| Terrassenüberdachung | häufig verfahrensfrei in Grenzen | Tiefe und Fläche entscheiden |
| Nutzungsänderung von Räumen | in der Regel genehmigungspflichtig | auch ohne bauliche Änderung möglich |
| Abbruch eines Gebäudes | je nach Land Anzeige oder Genehmigung | Kenntnisgabe oder Abbruchgenehmigung |
| Wintergarten | meist genehmigungspflichtig | Ausnahmen bei kleinen unbeheizten Bauten |
Ob Anzeige, Kenntnisgabe oder Genehmigung: Der konkrete Verfahrensweg unterscheidet sich je Bundesland. Diese Übersicht ersetzt keine Einzelfallauskunft.
Nachbarorte
Was oft gefragt wird
Was ist beim Abriss zu beachten?
Je nach Landesbauordnung ist der Abbruch verfahrensfrei, anzeige- oder genehmigungspflichtig. Bei angebauten Gebäuden ist die Standsicherheit zu sichern, bei Denkmalen die Denkmalschutzbehörde zu beteiligen.
Wie lange dauert die Baugenehmigung?
Eine bundesweit einheitliche Frist gibt es nicht. Die Dauer hängt von Verfahren, Vorhaben und Vollständigkeit der Unterlagen ab. Vollständige Vorlagen und eine vorherige Bauvoranfrage verkürzen den Weg.
Wo finde ich den Bebauungsplan für mein Grundstück?
Bebauungspläne führt die Standortgemeinde. Viele Kommunen stellen sie online im Geoportal bereit. Der Plan zeigt, was auf dem Grundstück zulässig ist.
Ist ein Gartenhaus in Dorfen genehmigungsfrei?
Kleine Gartenhäuser sind oft verfahrensfrei, aber nur bis zu einer landesabhängigen Größe und nur, wenn Abstandsflächen und Bebauungsplan eingehalten werden. Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei.
Welche Landesbauordnung gilt in Dorfen?
Für Dorfen gilt die Bayerische Bauordnung (BayBO). Sie regelt das Genehmigungsverfahren, die verfahrensfreien Vorhaben und die materiellen Anforderungen an das Bauen.