Bauamt Rheinland-Pfalz
Bauamt Bobenheim-Roxheim
Das öffentliche Baurecht folgt einer klaren Aufgabenteilung zwischen Land, Kreis und Gemeinde. Was das für Bauwillige in Bobenheim-Roxheim praktisch heißt, steht in den folgenden Abschnitten.
Kurze Antwort
Untere Bauaufsichtsbehörde für Bobenheim-Roxheim ist in der Regel Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis, nicht die Gemeindeverwaltung.
- Einwohner10.157
- Statuskreisangehörig
- KreisLandkreis Rhein-Pfalz-Kreis
- BundeslandRheinland-Pfalz
Welche Stelle entscheidet?
Bobenheim-Roxheim ist kreisangehörig. Untere Bauaufsichtsbehörde ist in der Regel der Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis, der über den Bauantrag entscheidet. In Rheinland-Pfalz nehmen Ämter, Verbands- oder Samtgemeinden Anträge häufig entgegen und leiten sie an die Kreisverwaltung weiter.
Mit etwa 10.157 Einwohnern ist Bobenheim-Roxheim eine Kleinstadt. Der Weg zur zuständigen Bauaufsicht ist deshalb nicht immer der kürzeste Weg zum Rathaus. Der zuständige Kreis zählt rund 155.882 Einwohner, was die Größe der dortigen Bauaufsicht erklärt.
Das Baurecht in Rheinland-Pfalz regelt die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO). Örtlich zuständig sind Landkreise, kreisfreie und große kreisangehörige Städte. Diese Aufgabenteilung entscheidet, wohin ein Bauantrag aus Bobenheim-Roxheim am Ende geht. In Rheinland-Pfalz sind die Kreisverwaltungen, die kreisfreien und die großen kreisangehörigen Städte untere Bauaufsichtsbehörde. Verbandsgemeinden nehmen Anträge oft entgegen.
Wo die amtlichen Angaben stehen
Offizielle Quelle
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Kurz eingeordnet
Die Basisdaten zu Bobenheim-Roxheim auf einen Blick:
- Postleitzahl67240
- Vorwahl06239
- Kfz-KennzeichenRP
Die wichtigsten Bauvorgänge
Das Baurecht kennt mehrere typische Vorgänge mit eigenen Voraussetzungen. Diese Übersichten führen in die einzelnen ein.
Bauabnahme und Bauüberwachung
Kontrollen der Bauaufsicht während und nach dem Bau, etwa Rohbau- und Schlussabnahme.
Mehr erfahrenAbbruch und Abrissgenehmigung
Der Rückbau von Gebäuden ist je nach Land anzeige- oder genehmigungspflichtig.
Mehr erfahrenNutzungsänderung
Die Änderung der Nutzung von Räumen oder Gebäuden, die oft auch ohne Umbau genehmigungspflichtig ist.
Mehr erfahrenBauantrag
Der förmliche Antrag, mit dem das Baugenehmigungsverfahren beim Bauamt eingeleitet wird.
Mehr erfahrenBaugenehmigung
Die behördliche Erlaubnis, ein Bauvorhaben auszuführen, erteilt von der unteren Bauaufsichtsbehörde.
Mehr erfahrenVerfahrensfreie Bauvorhaben
Vorhaben, die ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen, aber trotzdem dem Baurecht entsprechen müssen.
Mehr erfahrenAntragstellung Schritt für Schritt
Wer aus Bobenheim-Roxheim einen Bauantrag stellt, sollte die Abgabe belegen können und auf Vollständigkeit achten. Jede Nachforderung durch die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis verlängert das Verfahren.
Wer im Außenbereich bauen will, stößt schnell an Grenzen: Dort ist Bauen grundsätzlich nur privilegierten Vorhaben vorbehalten. Der Innenbereich ist deutlich zugänglicher.
Vorhaben und Genehmigungspflicht
| Vorhaben | Genehmigung | Hinweis |
|---|---|---|
| Neubau eines Wohnhauses | in der Regel genehmigungspflichtig | Bauantrag über eine bauvorlageberechtigte Person |
| Anbau oder Aufstockung | meist genehmigungspflichtig | abhängig von Größe und Nutzung |
| Gartenhaus oder Geräteschuppen | oft verfahrensfrei bis zu einer bestimmten Größe | Grenze je Landesbauordnung unterschiedlich |
| Carport oder Garage | teils verfahrensfrei, teils genehmigungspflichtig | abhängig von Fläche und Grenzabstand |
| Terrassenüberdachung | häufig verfahrensfrei in Grenzen | Tiefe und Fläche entscheiden |
| Nutzungsänderung von Räumen | in der Regel genehmigungspflichtig | auch ohne bauliche Änderung möglich |
| Abbruch eines Gebäudes | je nach Land Anzeige oder Genehmigung | Kenntnisgabe oder Abbruchgenehmigung |
| Wintergarten | meist genehmigungspflichtig | Ausnahmen bei kleinen unbeheizten Bauten |
Dies ist eine Faustregel. Ob ein Vorhaben genehmigungspflichtig oder verfahrensfrei ist, richtet sich immer nach der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes.
Bauämter in der Umgebung
Häufige Fragen
Wo stelle ich in Bobenheim-Roxheim einen Bauantrag?
Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis. In vielen Ländern wird der Antrag zunächst bei der Standortgemeinde eingereicht, die ihn mit ihrem Einvernehmen weiterleitet. In kreisfreien Städten geht er direkt an das Bauamt.
Was ist ein Schwarzbau?
Eine ohne erforderliche Genehmigung errichtete oder genehmigungswidrige bauliche Anlage. Ist sie materiell zulässig, kann sie nachträglich genehmigt werden; andernfalls drohen Nutzungsuntersagung und Rückbau.
Was ist beim Abriss zu beachten?
Je nach Landesbauordnung ist der Abbruch verfahrensfrei, anzeige- oder genehmigungspflichtig. Bei angebauten Gebäuden ist die Standsicherheit zu sichern, bei Denkmalen die Denkmalschutzbehörde zu beteiligen.
Kann ich den Bauantrag digital stellen?
Immer mehr Länder bieten den digitalen Bauantrag über eigene Portale an. Ob das vor Ort möglich ist, steht auf dem Portal der zuständigen Behörde.
Was kostet eine Baugenehmigung?
Die Gebühr richtet sich in der Regel nach den Baukosten und liegt in der Größenordnung eines kleinen Prozentanteils der Bausumme. Die genaue Berechnung regelt die Gebührenordnung des Landes.