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Bauamt.net

Landkreis in Hessen

Bauamt Landkreis Waldeck-Frankenberg

Landkreis Waldeck-Frankenberg nimmt für sein Gebiet die untere Bauaufsicht wahr. Was das für Bauanträge bedeutet und welche Gemeinden dazuzählen, steht hier.

  • Einwohner154.437
  • TypLandkreis
  • Kreisschlüssel06635
  • Orte im Verzeichnis12

Wer ist zuständig?

Landkreis Waldeck-Frankenberg ist untere Bauaufsichtsbehörde für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, soweit diese nicht selbst Baurechtszuständigkeit besitzen. Die Gemeinden beraten und nehmen Anträge entgegen, die Genehmigung erteilt der Kreis.

Es gilt die Hessische Bauordnung (HBO). In Hessen sind die Landkreise, die kreisfreien Städte und die kreisangehörigen Sonderstatusstädte untere Bauaufsichtsbehörde. Obere Behörde ist das zuständige Regierungspräsidium.

Wo die amtlichen Angaben stehen

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich

Aufgeführt sind erfasste Gemeinden ab 5.000 Einwohnern.

Bauvorgänge im Überblick