Landkreis in Hessen
Bauamt Landkreis Wetteraukreis
Diese Übersicht zeigt, wie die Bauaufsicht im Gebiet von Landkreis Wetteraukreis organisiert ist und welche Städte und Gemeinden zum Zuständigkeitsbereich gehören.
- Einwohner310.353
- TypLandkreis
- Kreisschlüssel06440
- Orte im Verzeichnis21
Zuständigkeit auf einen Blick
Landkreis Wetteraukreis ist untere Bauaufsichtsbehörde für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, soweit diese nicht selbst Baurechtszuständigkeit besitzen. Die Gemeinden beraten und nehmen Anträge entgegen, die Genehmigung erteilt der Kreis.
Es gilt die Hessische Bauordnung (HBO). In Hessen sind die Landkreise, die kreisfreien Städte und die kreisangehörigen Sonderstatusstädte untere Bauaufsichtsbehörde. Obere Behörde ist das zuständige Regierungspräsidium.
Wo die amtlichen Angaben stehen
Offizielle Quelle
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich
- Bad Vilbel
- Bad Nauheim
- Friedberg
- Butzbach
- Karben
- Büdingen
- Nidda
- Rosbach vor der Höhe
- Altenstadt
- Niddatal
- Wölfersheim
- Florstadt
- Ortenberg
- Gedern
- Reichelsheim
- Wöllstadt
- Limeshain
- Münzenberg
- Ober-Mörlen
- Echzell
- Ranstadt
Aufgeführt sind erfasste Gemeinden ab 5.000 Einwohnern.
Bauvorgänge im Überblick
Baugenehmigung
Die behördliche Erlaubnis, ein Bauvorhaben auszuführen, erteilt von der unteren Bauaufsichtsbehörde.
Mehr erfahrenNutzungsänderung
Die Änderung der Nutzung von Räumen oder Gebäuden, die oft auch ohne Umbau genehmigungspflichtig ist.
Mehr erfahrenAbbruch und Abrissgenehmigung
Der Rückbau von Gebäuden ist je nach Land anzeige- oder genehmigungspflichtig.
Mehr erfahrenBauabnahme und Bauüberwachung
Kontrollen der Bauaufsicht während und nach dem Bau, etwa Rohbau- und Schlussabnahme.
Mehr erfahrenBauvoranfrage und Bauvorbescheid
Vorabklärung einzelner Fragen zur Zulässigkeit eines Vorhabens, bevor der volle Bauantrag gestellt wird.
Mehr erfahrenVerfahrensfreie Bauvorhaben
Vorhaben, die ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen, aber trotzdem dem Baurecht entsprechen müssen.
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