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Bauamt.net

Landkreis in Hessen

Bauamt Landkreis Werra-Meißner-Kreis

Für die Kommunen im Gebiet von Landkreis Werra-Meißner-Kreis gilt eine gemeinsame untere Bauaufsicht. Diese Seite fasst sie zusammen.

  • Einwohner100.629
  • TypLandkreis
  • Kreisschlüssel06636
  • Orte im Verzeichnis6

Zuständigkeit auf einen Blick

Landkreis Werra-Meißner-Kreis ist untere Bauaufsichtsbehörde für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, soweit diese nicht selbst Baurechtszuständigkeit besitzen. Die Gemeinden beraten und nehmen Anträge entgegen, die Genehmigung erteilt der Kreis.

Es gilt die Hessische Bauordnung (HBO). In Hessen sind die Landkreise, die kreisfreien Städte und die kreisangehörigen Sonderstatusstädte untere Bauaufsichtsbehörde. Obere Behörde ist das zuständige Regierungspräsidium.

Wo die amtlichen Angaben stehen

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich

Aufgeführt sind erfasste Gemeinden ab 5.000 Einwohnern.

Bauvorgänge im Überblick