Kreisfreie Stadt in Hamburg
Bauamt Hamburg
Diese Übersicht zeigt, wie die Bauaufsicht im Gebiet von Kreisfreie Stadt Hamburg organisiert ist und welche Städte und Gemeinden zum Zuständigkeitsbereich gehören.
- Einwohner1.910.160
- TypKreisfreie Stadt
- Kreisschlüssel02000
- Orte im Verzeichnis1
Welche Stelle entscheidet?
Kreisfreie Stadt Hamburg ist kreisfreie stadt und damit selbst untere Bauaufsichtsbehörde. Bauanträge werden von der Stadtverwaltung entschieden.
Es gilt die Hamburgische Bauordnung (HBauO). In Hamburg ist das Bauprüfamt des jeweiligen Bezirksamts untere Bauaufsichtsbehörde; komplexe Vorhaben betreut teils die Fachbehörde zentral.
Offizielle Quellen
Offizielle Quelle
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich
Aufgeführt sind erfasste Gemeinden ab 5.000 Einwohnern.
Bauvorgänge im Überblick
Abbruch und Abrissgenehmigung
Der Rückbau von Gebäuden ist je nach Land anzeige- oder genehmigungspflichtig.
Mehr erfahrenBauvoranfrage und Bauvorbescheid
Vorabklärung einzelner Fragen zur Zulässigkeit eines Vorhabens, bevor der volle Bauantrag gestellt wird.
Mehr erfahrenBauabnahme und Bauüberwachung
Kontrollen der Bauaufsicht während und nach dem Bau, etwa Rohbau- und Schlussabnahme.
Mehr erfahrenBaugenehmigung
Die behördliche Erlaubnis, ein Bauvorhaben auszuführen, erteilt von der unteren Bauaufsichtsbehörde.
Mehr erfahrenBauantrag
Der förmliche Antrag, mit dem das Baugenehmigungsverfahren beim Bauamt eingeleitet wird.
Mehr erfahrenNutzungsänderung
Die Änderung der Nutzung von Räumen oder Gebäuden, die oft auch ohne Umbau genehmigungspflichtig ist.
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