Bauamt Hessen
Bauamt Schlitz
Diese Seite bündelt, was für Schlitz zur Zuständigkeit der Bauaufsicht gilt. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall, hilft aber, mit der richtigen Frage an der richtigen Stelle anzukommen.
Kurze Antwort
Für Bauanträge in Schlitz ist in der Regel Landkreis Vogelsbergkreis zuständig. Die Stadt ist kreisangehörig; größere Städte können abweichend selbst Baurechtsbehörde sein.
- Einwohner9.987
- Statuskreisangehörig
- KreisLandkreis Vogelsbergkreis
- BundeslandHessen
Zuständigkeit auf einen Blick
Schlitz ist eine kreisangehörige Gemeinde. Untere Bauaufsichtsbehörde ist in der Regel der Landkreis Vogelsbergkreis; dessen Bauaufsicht oder Fachdienst Bauaufsicht entscheidet über den Bauantrag, sofern die Stadt keine eigene Baurechtszuständigkeit besitzt.
Mit etwa 9.987 Einwohnern ist Schlitz eine Kleinstadt. Der Weg zur zuständigen Bauaufsicht ist deshalb nicht immer der kürzeste Weg zum Rathaus. Der zuständige Kreis zählt rund 105.670 Einwohner, was die Größe der dortigen Bauaufsicht erklärt.
In Hessen gilt die Hessische Bauordnung (HBO). Untere Bauaufsichtsbehörde sind Landkreise, kreisfreie Städte und Sonderstatusstädte. Für Bauwillige in Schlitz heißt das: Der Bauantrag richtet sich nach dieser Landesbauordnung. In Hessen sind die Landkreise, die kreisfreien Städte und die kreisangehörigen Sonderstatusstädte untere Bauaufsichtsbehörde. Obere Behörde ist das zuständige Regierungspräsidium.
Wo die amtlichen Angaben stehen
Offizielle Quelle
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Kurz eingeordnet
Wer Formulare ausfüllt, braucht meist diese Angaben:
- Postleitzahl36110
- Vorwahl06642
- Kfz-KennzeichenVB
Was das Bauamt bearbeitet
Je nach Vorhaben kommen unterschiedliche Verfahren in Betracht. Ein Überblick über die relevanten Bauvorgänge:
Nutzungsänderung
Die Änderung der Nutzung von Räumen oder Gebäuden, die oft auch ohne Umbau genehmigungspflichtig ist.
Mehr erfahrenVerfahrensfreie Bauvorhaben
Vorhaben, die ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen, aber trotzdem dem Baurecht entsprechen müssen.
Mehr erfahrenBaugenehmigung
Die behördliche Erlaubnis, ein Bauvorhaben auszuführen, erteilt von der unteren Bauaufsichtsbehörde.
Mehr erfahrenAbbruch und Abrissgenehmigung
Der Rückbau von Gebäuden ist je nach Land anzeige- oder genehmigungspflichtig.
Mehr erfahrenBauabnahme und Bauüberwachung
Kontrollen der Bauaufsicht während und nach dem Bau, etwa Rohbau- und Schlussabnahme.
Mehr erfahrenBauantrag
Der förmliche Antrag, mit dem das Baugenehmigungsverfahren beim Bauamt eingeleitet wird.
Mehr erfahrenSo läuft der Bauantrag
Nach Eingang prüft die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreis Vogelsbergkreis Planungsrecht und, je nach Verfahren, die bauordnungsrechtlichen Anforderungen. Am Ende steht die Genehmigung oder eine begründete Ablehnung.
Wer im Außenbereich bauen will, stößt schnell an Grenzen: Dort ist Bauen grundsätzlich nur privilegierten Vorhaben vorbehalten. Der Innenbereich ist deutlich zugänglicher.
Was genehmigt werden muss
| Vorhaben | Genehmigung | Hinweis |
|---|---|---|
| Neubau eines Wohnhauses | in der Regel genehmigungspflichtig | Bauantrag über eine bauvorlageberechtigte Person |
| Anbau oder Aufstockung | meist genehmigungspflichtig | abhängig von Größe und Nutzung |
| Gartenhaus oder Geräteschuppen | oft verfahrensfrei bis zu einer bestimmten Größe | Grenze je Landesbauordnung unterschiedlich |
| Carport oder Garage | teils verfahrensfrei, teils genehmigungspflichtig | abhängig von Fläche und Grenzabstand |
| Terrassenüberdachung | häufig verfahrensfrei in Grenzen | Tiefe und Fläche entscheiden |
| Nutzungsänderung von Räumen | in der Regel genehmigungspflichtig | auch ohne bauliche Änderung möglich |
| Abbruch eines Gebäudes | je nach Land Anzeige oder Genehmigung | Kenntnisgabe oder Abbruchgenehmigung |
| Wintergarten | meist genehmigungspflichtig | Ausnahmen bei kleinen unbeheizten Bauten |
Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei: Auch dann sind Abstandsflächen, Bebauungsplan und Satzungen einzuhalten. Im Zweifel gibt das Bauamt Auskunft.
Bauämter in der Umgebung
Fragen und Antworten
Wo stelle ich in Schlitz einen Bauantrag?
Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreis Vogelsbergkreis. In vielen Ländern wird der Antrag zunächst bei der Standortgemeinde eingereicht, die ihn mit ihrem Einvernehmen weiterleitet. In kreisfreien Städten geht er direkt an das Bauamt.
Was bedeutet gemeindliches Einvernehmen?
Bei Vorhaben, über die der Kreis entscheidet, muss die Standortgemeinde nach dem Baugesetzbuch zustimmen. Ohne dieses Einvernehmen darf die Genehmigung meist nicht erteilt werden.
Was ist eine Bauvoranfrage und wann lohnt sie sich?
Mit der Bauvoranfrage lässt sich vorab verbindlich klären, ob ein Grundstück bebaubar ist. Der Bauvorbescheid bindet die Behörde für eine bestimmte Zeit. Bei unklarer Grundstückslage lohnt sie sich fast immer.
Was kostet eine Baugenehmigung?
Die Gebühr richtet sich in der Regel nach den Baukosten und liegt in der Größenordnung eines kleinen Prozentanteils der Bausumme. Die genaue Berechnung regelt die Gebührenordnung des Landes.
Muss der Bauantrag von einem Architekten kommen?
Für genehmigungspflichtige Gebäude ist in aller Regel eine bauvorlageberechtigte Person nötig, meist eine Architektin oder ein Bauingenieur. Für kleinere Vorhaben lassen einige Länder erweiterte Kreise zu.