Bauamt Hessen
Bauamt Gießen
Hinter dem Wort Bauamt steckt keine bundeseinheitliche Behörde, sondern die untere Bauaufsichtsbehörde des Landes- und Kommunalrechts. Diese Seite erklärt, wie sie für Gießen zuständig ist und welche Vorhaben welchen Weg nehmen.
Kurze Antwort
Gießen gehört zu Landkreis Gießen. Dort liegt üblicherweise die Zuständigkeit für Baugenehmigungen, sofern die Stadt keine eigene Baurechtszuständigkeit hat.
- Einwohner94.996
- Statuskreisangehörig
- KreisGießen
- BundeslandHessen
Zuständigkeit auf einen Blick
Für Bauanträge in Gießen ist häufig nicht die Stadtverwaltung selbst, sondern der Landkreis Gießen zuständig. Die Kreisverwaltung führt das Bauaufsicht oder Fachdienst Bauaufsicht. Größere Städte können abweichend selbst zuständig sein.
Rund 94.996 Einwohner zählt Gießen. Städte dieser Größe verweisen für die Genehmigung regelmäßig an die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde, sofern sie nicht selbst Baurechtsbehörde sind. Mit rund 269.167 Einwohnern im gesamten Kreisgebiet ist die Bauverwaltung entsprechend dimensioniert.
Landesrechtlich gilt in Hessen die Hessische Bauordnung (HBO). Zuständig für die Genehmigung sind Landkreise, kreisfreie Städte und Sonderstatusstädte. Das prägt auch die Bearbeitung von Anträgen aus Gießen. In Hessen sind die Landkreise, die kreisfreien Städte und die kreisangehörigen Sonderstatusstädte untere Bauaufsichtsbehörde. Obere Behörde ist das zuständige Regierungspräsidium.
Verbindliche Auskunft
Offizielle Quelle
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Einordnung
Zur Einordnung die wichtigsten Ortsdaten von Gießen:
- Vorwahl06403, 0641
- Kfz-KennzeichenGI
Bauvorgänge im Überblick
Für jeden Vorgang gelten eigene Regeln zu Unterlagen und Verfahren. Die verlinkten Seiten fassen sie zusammen.
Nutzungsänderung
Die Änderung der Nutzung von Räumen oder Gebäuden, die oft auch ohne Umbau genehmigungspflichtig ist.
Mehr erfahrenVerfahrensfreie Bauvorhaben
Vorhaben, die ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen, aber trotzdem dem Baurecht entsprechen müssen.
Mehr erfahrenBauvoranfrage und Bauvorbescheid
Vorabklärung einzelner Fragen zur Zulässigkeit eines Vorhabens, bevor der volle Bauantrag gestellt wird.
Mehr erfahrenBauabnahme und Bauüberwachung
Kontrollen der Bauaufsicht während und nach dem Bau, etwa Rohbau- und Schlussabnahme.
Mehr erfahrenBaugenehmigung
Die behördliche Erlaubnis, ein Bauvorhaben auszuführen, erteilt von der unteren Bauaufsichtsbehörde.
Mehr erfahrenBauantrag
Der förmliche Antrag, mit dem das Baugenehmigungsverfahren beim Bauamt eingeleitet wird.
Mehr erfahrenSo läuft der Bauantrag
Vor dem vollen Antrag lohnt oft eine Bauvoranfrage bei die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreis Gießen. Sie klärt die grundsätzliche Zulässigkeit und senkt das Risiko einer teuren Fehlplanung.
Die Baugenehmigung schützt auf ihre Geltungsdauer. Wird nicht rechtzeitig begonnen, erlischt sie, und das Vorhaben muss neu beantragt werden.
Vorhaben und Genehmigungspflicht
| Vorhaben | Genehmigung | Hinweis |
|---|---|---|
| Neubau eines Wohnhauses | in der Regel genehmigungspflichtig | Bauantrag über eine bauvorlageberechtigte Person |
| Anbau oder Aufstockung | meist genehmigungspflichtig | abhängig von Größe und Nutzung |
| Gartenhaus oder Geräteschuppen | oft verfahrensfrei bis zu einer bestimmten Größe | Grenze je Landesbauordnung unterschiedlich |
| Carport oder Garage | teils verfahrensfrei, teils genehmigungspflichtig | abhängig von Fläche und Grenzabstand |
| Terrassenüberdachung | häufig verfahrensfrei in Grenzen | Tiefe und Fläche entscheiden |
| Nutzungsänderung von Räumen | in der Regel genehmigungspflichtig | auch ohne bauliche Änderung möglich |
| Abbruch eines Gebäudes | je nach Land Anzeige oder Genehmigung | Kenntnisgabe oder Abbruchgenehmigung |
| Wintergarten | meist genehmigungspflichtig | Ausnahmen bei kleinen unbeheizten Bauten |
Die Tabelle zeigt typische Fälle. Schon geringe Überschreitungen von Maßen können die Genehmigungspflicht auslösen. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.
Nachbarorte
Was oft gefragt wird
Brauche ich für mein Vorhaben überhaupt eine Genehmigung?
Das hängt vom Vorhaben ab. Neubauten sind in der Regel genehmigungspflichtig, kleine Gartenhäuser oft verfahrensfrei. Was verfahrensfrei ist, legt der Katalog der Landesbauordnung fest; im Zweifel gibt das Bauamt Auskunft.
Was kostet eine Baugenehmigung?
Die Gebühr richtet sich in der Regel nach den Baukosten und liegt in der Größenordnung eines kleinen Prozentanteils der Bausumme. Die genaue Berechnung regelt die Gebührenordnung des Landes.
Wo stelle ich in Gießen einen Bauantrag?
Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreis Gießen. In vielen Ländern wird der Antrag zunächst bei der Standortgemeinde eingereicht, die ihn mit ihrem Einvernehmen weiterleitet. In kreisfreien Städten geht er direkt an das Bauamt.
Was ist ein Schwarzbau?
Eine ohne erforderliche Genehmigung errichtete oder genehmigungswidrige bauliche Anlage. Ist sie materiell zulässig, kann sie nachträglich genehmigt werden; andernfalls drohen Nutzungsuntersagung und Rückbau.
Brauche ich für eine Nutzungsänderung eine Genehmigung?
Häufig ja, selbst ohne Umbau. Die Genehmigungspflicht knüpft an die geänderte Nutzung an, weil dafür andere Anforderungen gelten können, etwa an Brandschutz und Stellplätze.