Zum Inhalt springen
Bauamt.net

Bauamt Hessen

Bauamt Freigericht

Ob Neubau, Anbau, Nutzungsänderung oder Abbruch: In Freigericht hängt jedes dieser Vorhaben an einer bestimmten Behörde und an der Landesbauordnung. Diese Übersicht ordnet die Zuständigkeit ein.

Kurze Antwort

Zuständig für Freigericht ist meist die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreis Main-Kinzig-Kreis. Der Bauantrag läuft oft über die Standortgemeinde.

  • Einwohner14.782
  • Statuskreisangehörig
  • KreisLandkreis Main-Kinzig-Kreis
  • BundeslandHessen

Wer ist zuständig?

Freigericht ist eine kreisangehörige Gemeinde. Untere Bauaufsichtsbehörde ist in der Regel der Landkreis Main-Kinzig-Kreis; dessen Bauaufsicht oder Fachdienst Bauaufsicht entscheidet über den Bauantrag, sofern die Stadt keine eigene Baurechtszuständigkeit besitzt.

In Freigericht leben ungefähr 14.782 Menschen. Für den Bauantrag bedeutet das in der Regel: erste Auskunft vor Ort, Entscheidung auf Kreisebene. Insgesamt leben im Landkreis Main-Kinzig-Kreis etwa 419.055 Menschen.

Hessen regelt das Baurecht in der Hessische Bauordnung (HBO). Untere Bauaufsichtsbehörde sind Landkreise, kreisfreie Städte und Sonderstatusstädte; für die städtebauliche Zulässigkeit gilt daneben das bundesweite Baugesetzbuch. In Hessen sind die Landkreise, die kreisfreien Städte und die kreisangehörigen Sonderstatusstädte untere Bauaufsichtsbehörde. Obere Behörde ist das zuständige Regierungspräsidium.

Verbindliche Auskunft

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Kurz eingeordnet

Wer Formulare ausfüllt, braucht meist diese Angaben:

  • Postleitzahl63579, 63776
  • Vorwahl06029, 06051, 06055
  • Kfz-KennzeichenGN, HU, MKK

Die wichtigsten Bauvorgänge

Das Baurecht kennt mehrere typische Vorgänge mit eigenen Voraussetzungen. Diese Übersichten führen in die einzelnen ein.

So läuft der Bauantrag

Für Bauwillige in Freigericht gilt der übliche Ablauf: Vorlagen erstellen lassen, einreichen, prüfen lassen, Bescheid abwarten, bei Bedarf innerhalb eines Monats widersprechen.

Zwischen Gemeinde und Kreis darf niemand im Kreis geschickt werden. Wo der Antrag hingehört, richtet sich nach dem Gemeindestatus; die annehmende Stelle leitet weiter.

Was genehmigt werden muss

Orientierung: Ist das Vorhaben in der Regel genehmigungspflichtig?
VorhabenGenehmigungHinweis
Neubau eines Wohnhausesin der Regel genehmigungspflichtigBauantrag über eine bauvorlageberechtigte Person
Anbau oder Aufstockungmeist genehmigungspflichtigabhängig von Größe und Nutzung
Gartenhaus oder Geräteschuppenoft verfahrensfrei bis zu einer bestimmten GrößeGrenze je Landesbauordnung unterschiedlich
Carport oder Garageteils verfahrensfrei, teils genehmigungspflichtigabhängig von Fläche und Grenzabstand
Terrassenüberdachunghäufig verfahrensfrei in GrenzenTiefe und Fläche entscheiden
Nutzungsänderung von Räumenin der Regel genehmigungspflichtigauch ohne bauliche Änderung möglich
Abbruch eines Gebäudesje nach Land Anzeige oder GenehmigungKenntnisgabe oder Abbruchgenehmigung
Wintergartenmeist genehmigungspflichtigAusnahmen bei kleinen unbeheizten Bauten

Die Einordnung dient nur der Orientierung. Die genauen Grenzen, etwa Größe und Grenzabstand, legt der Verfahrensfreiheitskatalog des Landes fest.

Bauämter in der Umgebung

Häufige Fragen

Brauche ich für mein Vorhaben überhaupt eine Genehmigung?

Das hängt vom Vorhaben ab. Neubauten sind in der Regel genehmigungspflichtig, kleine Gartenhäuser oft verfahrensfrei. Was verfahrensfrei ist, legt der Katalog der Landesbauordnung fest; im Zweifel gibt das Bauamt Auskunft.

Welche Landesbauordnung gilt in Freigericht?

Für Freigericht gilt die Hessische Bauordnung (HBO). Sie regelt das Genehmigungsverfahren, die verfahrensfreien Vorhaben und die materiellen Anforderungen an das Bauen.

Wo stelle ich in Freigericht einen Bauantrag?

Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreis Main-Kinzig-Kreis. In vielen Ländern wird der Antrag zunächst bei der Standortgemeinde eingereicht, die ihn mit ihrem Einvernehmen weiterleitet. In kreisfreien Städten geht er direkt an das Bauamt.

Wo finde ich den Bebauungsplan für mein Grundstück?

Bebauungspläne führt die Standortgemeinde. Viele Kommunen stellen sie online im Geoportal bereit. Der Plan zeigt, was auf dem Grundstück zulässig ist.

Was ist beim Abriss zu beachten?

Je nach Landesbauordnung ist der Abbruch verfahrensfrei, anzeige- oder genehmigungspflichtig. Bei angebauten Gebäuden ist die Standsicherheit zu sichern, bei Denkmalen die Denkmalschutzbehörde zu beteiligen.