Bauamt Hessen
Bauamt Driedorf
Wer zum ersten Mal mit einem Bauamt zu tun hat, unterschätzt oft, wie stark die Zuständigkeit vom Wohnort und vom Status der Gemeinde abhängt. Für Driedorf ist die Zuordnung eindeutig, und sie entscheidet, wohin der Bauantrag gehört.
Kurze Antwort
Driedorf gehört zu Landkreis Lahn-Dill-Kreis. Dort liegt üblicherweise die Zuständigkeit für Baugenehmigungen, sofern die Stadt keine eigene Baurechtszuständigkeit hat.
- Einwohner5.162
- Statuskreisangehörig
- KreisLandkreis Lahn-Dill-Kreis
- BundeslandHessen
Wer ist zuständig?
Driedorf ist eine kreisangehörige Gemeinde. Untere Bauaufsichtsbehörde ist in der Regel der Landkreis Lahn-Dill-Kreis; dessen Bauaufsicht oder Fachdienst Bauaufsicht entscheidet über den Bauantrag, sofern die Stadt keine eigene Baurechtszuständigkeit besitzt.
Mit etwa 5.162 Einwohnern gehört Driedorf zu den kleineren Kommunen. Die Standortgemeinde nimmt Anträge entgegen; die Genehmigung erteilt die untere Bauaufsichtsbehörde des Kreises. Der zuständige Kreis zählt rund 253.777 Einwohner, was die Größe der dortigen Bauaufsicht erklärt.
In Hessen gilt die Hessische Bauordnung (HBO). Untere Bauaufsichtsbehörde sind Landkreise, kreisfreie Städte und Sonderstatusstädte. Für Bauwillige in Driedorf heißt das: Der Bauantrag richtet sich nach dieser Landesbauordnung. In Hessen sind die Landkreise, die kreisfreien Städte und die kreisangehörigen Sonderstatusstädte untere Bauaufsichtsbehörde. Obere Behörde ist das zuständige Regierungspräsidium.
Wo die amtlichen Angaben stehen
Offizielle Quelle
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Einordnung
Für Bauantrag und Schriftverkehr sind diese Angaben zu Driedorf nützlich:
- Postleitzahl35759
- Vorwahl02775
- Kfz-KennzeichenDIL, LDK, WZ
Die wichtigsten Bauvorgänge
Das Baurecht kennt mehrere typische Vorgänge mit eigenen Voraussetzungen. Diese Übersichten führen in die einzelnen ein.
Bauantrag
Der förmliche Antrag, mit dem das Baugenehmigungsverfahren beim Bauamt eingeleitet wird.
Mehr erfahrenAbbruch und Abrissgenehmigung
Der Rückbau von Gebäuden ist je nach Land anzeige- oder genehmigungspflichtig.
Mehr erfahrenNutzungsänderung
Die Änderung der Nutzung von Räumen oder Gebäuden, die oft auch ohne Umbau genehmigungspflichtig ist.
Mehr erfahrenBauabnahme und Bauüberwachung
Kontrollen der Bauaufsicht während und nach dem Bau, etwa Rohbau- und Schlussabnahme.
Mehr erfahrenVerfahrensfreie Bauvorhaben
Vorhaben, die ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen, aber trotzdem dem Baurecht entsprechen müssen.
Mehr erfahrenBaugenehmigung
Die behördliche Erlaubnis, ein Bauvorhaben auszuführen, erteilt von der unteren Bauaufsichtsbehörde.
Mehr erfahrenDer Weg zur Genehmigung
Der Weg beginnt mit den Bauvorlagen. Eine bauvorlageberechtigte Person erstellt Lageplan, Bauzeichnungen und Baubeschreibung; erst mit vollständigen Unterlagen beginnt die Prüfung bei die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreis Lahn-Dill-Kreis.
Zwischen Gemeinde und Kreis darf niemand im Kreis geschickt werden. Wo der Antrag hingehört, richtet sich nach dem Gemeindestatus; die annehmende Stelle leitet weiter.
Was genehmigt werden muss
| Vorhaben | Genehmigung | Hinweis |
|---|---|---|
| Neubau eines Wohnhauses | in der Regel genehmigungspflichtig | Bauantrag über eine bauvorlageberechtigte Person |
| Anbau oder Aufstockung | meist genehmigungspflichtig | abhängig von Größe und Nutzung |
| Gartenhaus oder Geräteschuppen | oft verfahrensfrei bis zu einer bestimmten Größe | Grenze je Landesbauordnung unterschiedlich |
| Carport oder Garage | teils verfahrensfrei, teils genehmigungspflichtig | abhängig von Fläche und Grenzabstand |
| Terrassenüberdachung | häufig verfahrensfrei in Grenzen | Tiefe und Fläche entscheiden |
| Nutzungsänderung von Räumen | in der Regel genehmigungspflichtig | auch ohne bauliche Änderung möglich |
| Abbruch eines Gebäudes | je nach Land Anzeige oder Genehmigung | Kenntnisgabe oder Abbruchgenehmigung |
| Wintergarten | meist genehmigungspflichtig | Ausnahmen bei kleinen unbeheizten Bauten |
Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei: Auch dann sind Abstandsflächen, Bebauungsplan und Satzungen einzuhalten. Im Zweifel gibt das Bauamt Auskunft.
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Was oft gefragt wird
Wie lange dauert die Baugenehmigung?
Eine bundesweit einheitliche Frist gibt es nicht. Die Dauer hängt von Verfahren, Vorhaben und Vollständigkeit der Unterlagen ab. Vollständige Vorlagen und eine vorherige Bauvoranfrage verkürzen den Weg.
Wo stelle ich in Driedorf einen Bauantrag?
Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreis Lahn-Dill-Kreis. In vielen Ländern wird der Antrag zunächst bei der Standortgemeinde eingereicht, die ihn mit ihrem Einvernehmen weiterleitet. In kreisfreien Städten geht er direkt an das Bauamt.
Kann ich den Bauantrag digital stellen?
Immer mehr Länder bieten den digitalen Bauantrag über eigene Portale an. Ob das vor Ort möglich ist, steht auf dem Portal der zuständigen Behörde.
Was passiert, wenn mein Bauantrag abgelehnt wird?
Gegen den Bescheid ist meist innerhalb eines Monats Widerspruch möglich; die Rechtsbehelfsbelehrung sagt, wie. Oft ist die Anpassung der Planung der schnellere Weg als der Streit.
Was bedeutet gemeindliches Einvernehmen?
Bei Vorhaben, über die der Kreis entscheidet, muss die Standortgemeinde nach dem Baugesetzbuch zustimmen. Ohne dieses Einvernehmen darf die Genehmigung meist nicht erteilt werden.