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Bauamt Niedersachsen

Bauamt Cuxhaven

Diese Seite bündelt, was für Cuxhaven zur Zuständigkeit der Bauaufsicht gilt. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall, hilft aber, mit der richtigen Frage an der richtigen Stelle anzukommen.

Kurze Antwort

Cuxhaven gehört zu Landkreis Cuxhaven. Dort liegt üblicherweise die Zuständigkeit für Baugenehmigungen, sofern die Stadt keine eigene Baurechtszuständigkeit hat.

  • Einwohner49.443
  • Statuskreisangehörig
  • KreisCuxhaven
  • BundeslandNiedersachsen

Welche Stelle entscheidet?

In Cuxhaven führt der Antragsweg meist über den Landkreis Cuxhaven. Dort liegt die untere Bauaufsicht; die Standortgemeinde gibt ihr Einvernehmen ab und leitet weiter.

Cuxhaven hat etwa 49.443 Einwohner. Die Verwaltung ist gut greifbar, was den Vorteil hat, dass sich Zuständigkeiten in einem Gespräch klären lassen. Mit rund 198.886 Einwohnern im gesamten Kreisgebiet ist die Bauverwaltung entsprechend dimensioniert.

Landesrechtlich gilt in Niedersachsen die Niedersächsische Bauordnung (NBauO). Zuständig für die Genehmigung sind Landkreise, kreisfreie Städte, die Region Hannover und selbständige Gemeinden. Das prägt auch die Bearbeitung von Anträgen aus Cuxhaven. In Niedersachsen sind neben den Landkreisen und kreisfreien Städten auch große selbständige und selbständige Gemeinden untere Bauaufsichtsbehörde. Welche Stelle zuständig ist, hängt am Gemeindestatus.

Wo die amtlichen Angaben stehen

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Kurz eingeordnet

Die Basisdaten zu Cuxhaven auf einen Blick:

  • Postleitzahl27472, 27474, 27476, 27478
  • Vorwahl04721, 04722, 04723
  • Kfz-KennzeichenCUX

Die wichtigsten Bauvorgänge

Je nach Vorhaben kommen unterschiedliche Verfahren in Betracht. Ein Überblick über die relevanten Bauvorgänge:

So läuft der Bauantrag

Vor dem vollen Antrag lohnt oft eine Bauvoranfrage bei die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreis Cuxhaven. Sie klärt die grundsätzliche Zulässigkeit und senkt das Risiko einer teuren Fehlplanung.

Verfahrensfreiheit entbindet nicht von der Einhaltung des materiellen Rechts. Auch ohne Antrag müssen Abstandsflächen, Bebauungsplan und Satzungen beachtet werden.

Genehmigung nötig?

Orientierung: Ist das Vorhaben in der Regel genehmigungspflichtig?
VorhabenGenehmigungHinweis
Neubau eines Wohnhausesin der Regel genehmigungspflichtigBauantrag über eine bauvorlageberechtigte Person
Anbau oder Aufstockungmeist genehmigungspflichtigabhängig von Größe und Nutzung
Gartenhaus oder Geräteschuppenoft verfahrensfrei bis zu einer bestimmten GrößeGrenze je Landesbauordnung unterschiedlich
Carport oder Garageteils verfahrensfrei, teils genehmigungspflichtigabhängig von Fläche und Grenzabstand
Terrassenüberdachunghäufig verfahrensfrei in GrenzenTiefe und Fläche entscheiden
Nutzungsänderung von Räumenin der Regel genehmigungspflichtigauch ohne bauliche Änderung möglich
Abbruch eines Gebäudesje nach Land Anzeige oder GenehmigungKenntnisgabe oder Abbruchgenehmigung
Wintergartenmeist genehmigungspflichtigAusnahmen bei kleinen unbeheizten Bauten

Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei: Auch dann sind Abstandsflächen, Bebauungsplan und Satzungen einzuhalten. Im Zweifel gibt das Bauamt Auskunft.

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Fragen und Antworten

Was kostet eine Baugenehmigung?

Die Gebühr richtet sich in der Regel nach den Baukosten und liegt in der Größenordnung eines kleinen Prozentanteils der Bausumme. Die genaue Berechnung regelt die Gebührenordnung des Landes.

Brauche ich für eine Nutzungsänderung eine Genehmigung?

Häufig ja, selbst ohne Umbau. Die Genehmigungspflicht knüpft an die geänderte Nutzung an, weil dafür andere Anforderungen gelten können, etwa an Brandschutz und Stellplätze.

Wie lange gilt eine Baugenehmigung?

Sie erlischt, wenn nicht innerhalb einer im Landesrecht bestimmten Frist mit dem Bau begonnen oder er längere Zeit unterbrochen wird. Eine Verlängerung ist auf Antrag möglich.

Was ist beim Abriss zu beachten?

Je nach Landesbauordnung ist der Abbruch verfahrensfrei, anzeige- oder genehmigungspflichtig. Bei angebauten Gebäuden ist die Standsicherheit zu sichern, bei Denkmalen die Denkmalschutzbehörde zu beteiligen.

Wo stelle ich in Cuxhaven einen Bauantrag?

Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreis Cuxhaven. In vielen Ländern wird der Antrag zunächst bei der Standortgemeinde eingereicht, die ihn mit ihrem Einvernehmen weiterleitet. In kreisfreien Städten geht er direkt an das Bauamt.