Zum Inhalt springen
Bauamt.net

Bauamt Hessen

Bauamt Breuberg

Diese Übersicht fasst zusammen, wie die Bauaufsicht für Breuberg organisiert ist. Sie beantwortet die Zuständigkeitsfrage, ordnet Baugenehmigung, Bauantrag und Bauvoranfrage ein und nennt die maßgebliche Landesbauordnung.

Kurze Antwort

Breuberg gehört zu Landkreis Odenwaldkreis. Dort liegt üblicherweise die Zuständigkeit für Baugenehmigungen, sofern die Stadt keine eigene Baurechtszuständigkeit hat.

  • Einwohner7.556
  • Statuskreisangehörig
  • KreisLandkreis Odenwaldkreis
  • BundeslandHessen

Zuständigkeit auf einen Blick

Breuberg gehört zum Landkreis Odenwaldkreis. Damit liegt die Bauaufsicht meist auf Kreisebene, auch wenn die Stadt eigene Beratungs- und Annahmeangebote unterhält.

Breuberg hat rund 7.556 Einwohner. Für die meisten Bauvorhaben führt der Weg deshalb aus der Gemeinde heraus zur Kreisverwaltung. Der zuständige Kreis zählt rund 96.047 Einwohner, was die Größe der dortigen Bauaufsicht erklärt.

Für Breuberg gilt das Bauordnungsrecht von Hessen, festgelegt in der Hessische Bauordnung (HBO). Die Genehmigung erteilen Landkreise, kreisfreie Städte und Sonderstatusstädte. In Hessen sind die Landkreise, die kreisfreien Städte und die kreisangehörigen Sonderstatusstädte untere Bauaufsichtsbehörde. Obere Behörde ist das zuständige Regierungspräsidium.

Wo die amtlichen Angaben stehen

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Kurz eingeordnet

Für Bauantrag und Schriftverkehr sind diese Angaben zu Breuberg nützlich:

  • Postleitzahl64747
  • Vorwahl06163, 06165
  • Kfz-KennzeichenERB

Was das Bauamt bearbeitet

Welcher Vorgang im Einzelfall passt, hängt am Vorhaben. Die folgenden Seiten erklären die wichtigsten Bauvorgänge im Detail.

Antragstellung Schritt für Schritt

Wer aus Breuberg einen Bauantrag stellt, sollte die Abgabe belegen können und auf Vollständigkeit achten. Jede Nachforderung durch die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreis Odenwaldkreis verlängert das Verfahren.

Eine Baugenehmigung sagt nichts über privatrechtliche Fragen. Grenzabstände nach Nachbarrecht, Wegerechte oder Vereinbarungen mit Nachbarn sind gesondert zu klären.

Vorhaben und Genehmigungspflicht

Orientierung: Ist das Vorhaben in der Regel genehmigungspflichtig?
VorhabenGenehmigungHinweis
Neubau eines Wohnhausesin der Regel genehmigungspflichtigBauantrag über eine bauvorlageberechtigte Person
Anbau oder Aufstockungmeist genehmigungspflichtigabhängig von Größe und Nutzung
Gartenhaus oder Geräteschuppenoft verfahrensfrei bis zu einer bestimmten GrößeGrenze je Landesbauordnung unterschiedlich
Carport oder Garageteils verfahrensfrei, teils genehmigungspflichtigabhängig von Fläche und Grenzabstand
Terrassenüberdachunghäufig verfahrensfrei in GrenzenTiefe und Fläche entscheiden
Nutzungsänderung von Räumenin der Regel genehmigungspflichtigauch ohne bauliche Änderung möglich
Abbruch eines Gebäudesje nach Land Anzeige oder GenehmigungKenntnisgabe oder Abbruchgenehmigung
Wintergartenmeist genehmigungspflichtigAusnahmen bei kleinen unbeheizten Bauten

Ob Anzeige, Kenntnisgabe oder Genehmigung: Der konkrete Verfahrensweg unterscheidet sich je Bundesland. Diese Übersicht ersetzt keine Einzelfallauskunft.

In der Nähe

Häufige Fragen

Welche Landesbauordnung gilt in Breuberg?

Für Breuberg gilt die Hessische Bauordnung (HBO). Sie regelt das Genehmigungsverfahren, die verfahrensfreien Vorhaben und die materiellen Anforderungen an das Bauen.

Was ist beim Abriss zu beachten?

Je nach Landesbauordnung ist der Abbruch verfahrensfrei, anzeige- oder genehmigungspflichtig. Bei angebauten Gebäuden ist die Standsicherheit zu sichern, bei Denkmalen die Denkmalschutzbehörde zu beteiligen.

Was ist eine Bauvoranfrage und wann lohnt sie sich?

Mit der Bauvoranfrage lässt sich vorab verbindlich klären, ob ein Grundstück bebaubar ist. Der Bauvorbescheid bindet die Behörde für eine bestimmte Zeit. Bei unklarer Grundstückslage lohnt sie sich fast immer.

Ist ein Gartenhaus in Breuberg genehmigungsfrei?

Kleine Gartenhäuser sind oft verfahrensfrei, aber nur bis zu einer landesabhängigen Größe und nur, wenn Abstandsflächen und Bebauungsplan eingehalten werden. Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei.

Was bedeutet gemeindliches Einvernehmen?

Bei Vorhaben, über die der Kreis entscheidet, muss die Standortgemeinde nach dem Baugesetzbuch zustimmen. Ohne dieses Einvernehmen darf die Genehmigung meist nicht erteilt werden.