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Bauamt Hessen

Bauamt Brachttal

Das Baurecht ist in Deutschland Ländersache, das Genehmigungsverfahren läuft aber vor Ort. Für Brachttal bedeutet das eine klare Zuordnung, die sich aus dem Gemeindestatus und der Kreiszugehörigkeit ergibt. Nachfolgend steht, welche Behörde über den Bauantrag entscheidet.

Kurze Antwort

Zuständig für Brachttal ist meist die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreis Main-Kinzig-Kreis. Der Bauantrag läuft oft über die Standortgemeinde.

  • Einwohner5.117
  • Statuskreisangehörig
  • KreisLandkreis Main-Kinzig-Kreis
  • BundeslandHessen

Welche Stelle entscheidet?

Brachttal ist eine kreisangehörige Gemeinde. Untere Bauaufsichtsbehörde ist in der Regel der Landkreis Main-Kinzig-Kreis; dessen Bauaufsicht oder Fachdienst Bauaufsicht entscheidet über den Bauantrag, sofern die Stadt keine eigene Baurechtszuständigkeit besitzt.

Mit etwa 5.117 Einwohnern gehört Brachttal zu den kleineren Kommunen. Die Standortgemeinde nimmt Anträge entgegen; die Genehmigung erteilt die untere Bauaufsichtsbehörde des Kreises. Insgesamt leben im Landkreis Main-Kinzig-Kreis etwa 419.055 Menschen.

Hessen regelt das Baurecht in der Hessische Bauordnung (HBO). Untere Bauaufsichtsbehörde sind Landkreise, kreisfreie Städte und Sonderstatusstädte; für die städtebauliche Zulässigkeit gilt daneben das bundesweite Baugesetzbuch. In Hessen sind die Landkreise, die kreisfreien Städte und die kreisangehörigen Sonderstatusstädte untere Bauaufsichtsbehörde. Obere Behörde ist das zuständige Regierungspräsidium.

Offizielle Quellen

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Einordnung

Ein paar Eckdaten, die bei Formularen und Rückfragen gebraucht werden:

  • Postleitzahl63636
  • Vorwahl06053, 06054
  • Kfz-KennzeichenGN, HU, MKK

Bauvorgänge im Überblick

Für jeden Vorgang gelten eigene Regeln zu Unterlagen und Verfahren. Die verlinkten Seiten fassen sie zusammen.

Der Weg zur Genehmigung

Vor dem vollen Antrag lohnt oft eine Bauvoranfrage bei die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreis Main-Kinzig-Kreis. Sie klärt die grundsätzliche Zulässigkeit und senkt das Risiko einer teuren Fehlplanung.

Eine Baugenehmigung sagt nichts über privatrechtliche Fragen. Grenzabstände nach Nachbarrecht, Wegerechte oder Vereinbarungen mit Nachbarn sind gesondert zu klären.

Was genehmigt werden muss

Orientierung: Ist das Vorhaben in der Regel genehmigungspflichtig?
VorhabenGenehmigungHinweis
Neubau eines Wohnhausesin der Regel genehmigungspflichtigBauantrag über eine bauvorlageberechtigte Person
Anbau oder Aufstockungmeist genehmigungspflichtigabhängig von Größe und Nutzung
Gartenhaus oder Geräteschuppenoft verfahrensfrei bis zu einer bestimmten GrößeGrenze je Landesbauordnung unterschiedlich
Carport oder Garageteils verfahrensfrei, teils genehmigungspflichtigabhängig von Fläche und Grenzabstand
Terrassenüberdachunghäufig verfahrensfrei in GrenzenTiefe und Fläche entscheiden
Nutzungsänderung von Räumenin der Regel genehmigungspflichtigauch ohne bauliche Änderung möglich
Abbruch eines Gebäudesje nach Land Anzeige oder GenehmigungKenntnisgabe oder Abbruchgenehmigung
Wintergartenmeist genehmigungspflichtigAusnahmen bei kleinen unbeheizten Bauten

Die Tabelle zeigt typische Fälle. Schon geringe Überschreitungen von Maßen können die Genehmigungspflicht auslösen. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.

In der Nähe

Was oft gefragt wird

Was ist ein Schwarzbau?

Eine ohne erforderliche Genehmigung errichtete oder genehmigungswidrige bauliche Anlage. Ist sie materiell zulässig, kann sie nachträglich genehmigt werden; andernfalls drohen Nutzungsuntersagung und Rückbau.

Welche Landesbauordnung gilt in Brachttal?

Für Brachttal gilt die Hessische Bauordnung (HBO). Sie regelt das Genehmigungsverfahren, die verfahrensfreien Vorhaben und die materiellen Anforderungen an das Bauen.

Kann ich den Bauantrag digital stellen?

Immer mehr Länder bieten den digitalen Bauantrag über eigene Portale an. Ob das vor Ort möglich ist, steht auf dem Portal der zuständigen Behörde.

Muss der Bauantrag von einem Architekten kommen?

Für genehmigungspflichtige Gebäude ist in aller Regel eine bauvorlageberechtigte Person nötig, meist eine Architektin oder ein Bauingenieur. Für kleinere Vorhaben lassen einige Länder erweiterte Kreise zu.

Brauche ich für eine Nutzungsänderung eine Genehmigung?

Häufig ja, selbst ohne Umbau. Die Genehmigungspflicht knüpft an die geänderte Nutzung an, weil dafür andere Anforderungen gelten können, etwa an Brandschutz und Stellplätze.