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Bauamt Hessen

Bauamt Beselich

Hinter dem Wort Bauamt steckt keine bundeseinheitliche Behörde, sondern die untere Bauaufsichtsbehörde des Landes- und Kommunalrechts. Diese Seite erklärt, wie sie für Beselich zuständig ist und welche Vorhaben welchen Weg nehmen.

Kurze Antwort

Für Bauanträge in Beselich ist in der Regel Landkreis Limburg-Weilburg zuständig. Die Stadt ist kreisangehörig; größere Städte können abweichend selbst Baurechtsbehörde sein.

  • Einwohner5.804
  • Statuskreisangehörig
  • KreisLimburg-Weilburg
  • BundeslandHessen

Wer ist zuständig?

Als kreisangehörige Kommune gibt Beselich die Bauaufsicht meist an die Kreisebene ab. Zuständig ist das Bauaufsicht oder Fachdienst Bauaufsicht des Kreises Limburg-Weilburg; große Städte können eine eigene Zuständigkeit haben.

Mit etwa 5.804 Einwohnern gehört Beselich zu den kleineren Kommunen. Die Standortgemeinde nimmt Anträge entgegen; die Genehmigung erteilt die untere Bauaufsichtsbehörde des Kreises. Der zuständige Kreis zählt rund 172.083 Einwohner, was die Größe der dortigen Bauaufsicht erklärt.

Für Beselich gilt das Bauordnungsrecht von Hessen, festgelegt in der Hessische Bauordnung (HBO). Die Genehmigung erteilen Landkreise, kreisfreie Städte und Sonderstatusstädte. In Hessen sind die Landkreise, die kreisfreien Städte und die kreisangehörigen Sonderstatusstädte untere Bauaufsichtsbehörde. Obere Behörde ist das zuständige Regierungspräsidium.

Offizielle Quellen

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Einordnung

Für Bauantrag und Schriftverkehr sind diese Angaben zu Beselich nützlich:

  • Postleitzahl65614
  • Vorwahl06484
  • Kfz-KennzeichenLM, WEL

Was das Bauamt bearbeitet

Für jeden Vorgang gelten eigene Regeln zu Unterlagen und Verfahren. Die verlinkten Seiten fassen sie zusammen.

So läuft der Bauantrag

Vor dem vollen Antrag lohnt oft eine Bauvoranfrage bei die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreis Limburg-Weilburg. Sie klärt die grundsätzliche Zulässigkeit und senkt das Risiko einer teuren Fehlplanung.

Die Baugenehmigung schützt auf ihre Geltungsdauer. Wird nicht rechtzeitig begonnen, erlischt sie, und das Vorhaben muss neu beantragt werden.

Vorhaben und Genehmigungspflicht

Orientierung: Ist das Vorhaben in der Regel genehmigungspflichtig?
VorhabenGenehmigungHinweis
Neubau eines Wohnhausesin der Regel genehmigungspflichtigBauantrag über eine bauvorlageberechtigte Person
Anbau oder Aufstockungmeist genehmigungspflichtigabhängig von Größe und Nutzung
Gartenhaus oder Geräteschuppenoft verfahrensfrei bis zu einer bestimmten GrößeGrenze je Landesbauordnung unterschiedlich
Carport oder Garageteils verfahrensfrei, teils genehmigungspflichtigabhängig von Fläche und Grenzabstand
Terrassenüberdachunghäufig verfahrensfrei in GrenzenTiefe und Fläche entscheiden
Nutzungsänderung von Räumenin der Regel genehmigungspflichtigauch ohne bauliche Änderung möglich
Abbruch eines Gebäudesje nach Land Anzeige oder GenehmigungKenntnisgabe oder Abbruchgenehmigung
Wintergartenmeist genehmigungspflichtigAusnahmen bei kleinen unbeheizten Bauten

Die Tabelle zeigt typische Fälle. Schon geringe Überschreitungen von Maßen können die Genehmigungspflicht auslösen. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.

Bauämter in der Umgebung

Fragen und Antworten

Welche Landesbauordnung gilt in Beselich?

Für Beselich gilt die Hessische Bauordnung (HBO). Sie regelt das Genehmigungsverfahren, die verfahrensfreien Vorhaben und die materiellen Anforderungen an das Bauen.

Wie lange dauert die Baugenehmigung?

Eine bundesweit einheitliche Frist gibt es nicht. Die Dauer hängt von Verfahren, Vorhaben und Vollständigkeit der Unterlagen ab. Vollständige Vorlagen und eine vorherige Bauvoranfrage verkürzen den Weg.

Was passiert, wenn mein Bauantrag abgelehnt wird?

Gegen den Bescheid ist meist innerhalb eines Monats Widerspruch möglich; die Rechtsbehelfsbelehrung sagt, wie. Oft ist die Anpassung der Planung der schnellere Weg als der Streit.

Was kostet eine Baugenehmigung?

Die Gebühr richtet sich in der Regel nach den Baukosten und liegt in der Größenordnung eines kleinen Prozentanteils der Bausumme. Die genaue Berechnung regelt die Gebührenordnung des Landes.

Kann ich den Bauantrag digital stellen?

Immer mehr Länder bieten den digitalen Bauantrag über eigene Portale an. Ob das vor Ort möglich ist, steht auf dem Portal der zuständigen Behörde.