Bauamt Hessen
Bauamt Bensheim
Für Bensheim beschreibt diese Seite den Weg vom Vorhaben zur Genehmigung: welche Stelle entscheidet, welche Bauvorgänge es gibt und wo verbindliche Auskünfte zu bekommen sind.
Kurze Antwort
Bauanträge aus Bensheim bearbeitet in der Regel Landkreis Bergstraße als untere Bauaufsichtsbehörde.
- Einwohner41.758
- Statuskreisangehörig
- KreisBergstraße
- BundeslandHessen
Zuständigkeit auf einen Blick
Bensheim ist eine kreisangehörige Gemeinde. Untere Bauaufsichtsbehörde ist in der Regel der Landkreis Bergstraße; dessen Bauaufsicht oder Fachdienst Bauaufsicht entscheidet über den Bauantrag, sofern die Stadt keine eigene Baurechtszuständigkeit besitzt.
Bensheim hat etwa 41.758 Einwohner. Die Verwaltung ist gut greifbar, was den Vorteil hat, dass sich Zuständigkeiten in einem Gespräch klären lassen. Der Landkreis Bergstraße umfasst insgesamt rund 261.695 Einwohner.
Das Baurecht in Hessen regelt die Hessische Bauordnung (HBO). Örtlich zuständig sind Landkreise, kreisfreie Städte und Sonderstatusstädte. Diese Aufgabenteilung entscheidet, wohin ein Bauantrag aus Bensheim am Ende geht. In Hessen sind die Landkreise, die kreisfreien Städte und die kreisangehörigen Sonderstatusstädte untere Bauaufsichtsbehörde. Obere Behörde ist das zuständige Regierungspräsidium.
Wo die amtlichen Angaben stehen
Offizielle Quelle
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Was das konkret bedeutet
Zur Einordnung die wichtigsten Ortsdaten von Bensheim:
- Postleitzahl64625
- Vorwahl06251
- Kfz-KennzeichenHP
Die wichtigsten Bauvorgänge
Je nach Vorhaben kommen unterschiedliche Verfahren in Betracht. Ein Überblick über die relevanten Bauvorgänge:
Baugenehmigung
Die behördliche Erlaubnis, ein Bauvorhaben auszuführen, erteilt von der unteren Bauaufsichtsbehörde.
Mehr erfahrenAbbruch und Abrissgenehmigung
Der Rückbau von Gebäuden ist je nach Land anzeige- oder genehmigungspflichtig.
Mehr erfahrenNutzungsänderung
Die Änderung der Nutzung von Räumen oder Gebäuden, die oft auch ohne Umbau genehmigungspflichtig ist.
Mehr erfahrenBauantrag
Der förmliche Antrag, mit dem das Baugenehmigungsverfahren beim Bauamt eingeleitet wird.
Mehr erfahrenBauabnahme und Bauüberwachung
Kontrollen der Bauaufsicht während und nach dem Bau, etwa Rohbau- und Schlussabnahme.
Mehr erfahrenVerfahrensfreie Bauvorhaben
Vorhaben, die ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen, aber trotzdem dem Baurecht entsprechen müssen.
Mehr erfahrenDer Weg zur Genehmigung
Bevor der Antrag bei die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreis Bergstraße landet, hilft ein Termin bei der Bauberatung. Sie kennt die örtliche Praxis und sortiert die Unterlagen vor.
Zwischen Gemeinde und Kreis darf niemand im Kreis geschickt werden. Wo der Antrag hingehört, richtet sich nach dem Gemeindestatus; die annehmende Stelle leitet weiter.
Vorhaben und Genehmigungspflicht
| Vorhaben | Genehmigung | Hinweis |
|---|---|---|
| Neubau eines Wohnhauses | in der Regel genehmigungspflichtig | Bauantrag über eine bauvorlageberechtigte Person |
| Anbau oder Aufstockung | meist genehmigungspflichtig | abhängig von Größe und Nutzung |
| Gartenhaus oder Geräteschuppen | oft verfahrensfrei bis zu einer bestimmten Größe | Grenze je Landesbauordnung unterschiedlich |
| Carport oder Garage | teils verfahrensfrei, teils genehmigungspflichtig | abhängig von Fläche und Grenzabstand |
| Terrassenüberdachung | häufig verfahrensfrei in Grenzen | Tiefe und Fläche entscheiden |
| Nutzungsänderung von Räumen | in der Regel genehmigungspflichtig | auch ohne bauliche Änderung möglich |
| Abbruch eines Gebäudes | je nach Land Anzeige oder Genehmigung | Kenntnisgabe oder Abbruchgenehmigung |
| Wintergarten | meist genehmigungspflichtig | Ausnahmen bei kleinen unbeheizten Bauten |
Die Einordnung dient nur der Orientierung. Die genauen Grenzen, etwa Größe und Grenzabstand, legt der Verfahrensfreiheitskatalog des Landes fest.
Nachbarorte
Fragen und Antworten
Brauche ich für eine Nutzungsänderung eine Genehmigung?
Häufig ja, selbst ohne Umbau. Die Genehmigungspflicht knüpft an die geänderte Nutzung an, weil dafür andere Anforderungen gelten können, etwa an Brandschutz und Stellplätze.
Was ist ein Schwarzbau?
Eine ohne erforderliche Genehmigung errichtete oder genehmigungswidrige bauliche Anlage. Ist sie materiell zulässig, kann sie nachträglich genehmigt werden; andernfalls drohen Nutzungsuntersagung und Rückbau.
Wo finde ich den Bebauungsplan für mein Grundstück?
Bebauungspläne führt die Standortgemeinde. Viele Kommunen stellen sie online im Geoportal bereit. Der Plan zeigt, was auf dem Grundstück zulässig ist.
Was ist eine Bauvoranfrage und wann lohnt sie sich?
Mit der Bauvoranfrage lässt sich vorab verbindlich klären, ob ein Grundstück bebaubar ist. Der Bauvorbescheid bindet die Behörde für eine bestimmte Zeit. Bei unklarer Grundstückslage lohnt sie sich fast immer.
Wie lange gilt eine Baugenehmigung?
Sie erlischt, wenn nicht innerhalb einer im Landesrecht bestimmten Frist mit dem Bau begonnen oder er längere Zeit unterbrochen wird. Eine Verlängerung ist auf Antrag möglich.