Glossar
Bauvorlageberechtigung
Definition
Die Berechtigung, Bauvorlagen für genehmigungspflichtige Vorhaben zu erstellen und zu unterschreiben. Sie steht vor allem eingetragenen Architektinnen und Bauingenieuren zu.
Glossar
Definition
Die Berechtigung, Bauvorlagen für genehmigungspflichtige Vorhaben zu erstellen und zu unterschreiben. Sie steht vor allem eingetragenen Architektinnen und Bauingenieuren zu.