Glossar
Außenbereich (§ 35 BauGB)
Definition
Der Bereich außerhalb bebauter Ortsteile und ohne Bebauungsplan. Bauen ist hier stark eingeschränkt und grundsätzlich nur privilegierten Vorhaben vorbehalten, etwa der Landwirtschaft.
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Definition
Der Bereich außerhalb bebauter Ortsteile und ohne Bebauungsplan. Bauen ist hier stark eingeschränkt und grundsätzlich nur privilegierten Vorhaben vorbehalten, etwa der Landwirtschaft.